Arbeitsrecht und Personalmanagement (LL.M.)

55128 Mainz
2025
Studienangebot
Hochschule Mainz

ARBEITSRECHT UND PER­SO­NAL­MA­NA­GE­MENT LL.M.


Der Studiengang Arbeitsrecht und Per­so­nal­ma­na­ge­ment LL.M. qualifiziert seine Absolventinnen und Absolventen für anspruchsvolle Führungstätigkeiten in allen Arbeitsrechts- und Personalbereichen. Wichtige Querverbindungen aus den Bereichen Recht und Wirtschaft werden bei diesem Studiengang miteinander verzahnt und gewährleisten ein praxisnahes, attraktives Studium.

Die Verknüpfung von Theorie und Praxis wird gewährleistet durch Exkursionen (etwa zum BAG in Erfurt) oder Unternehmensbesuche. Außerdem lehren neben den Professoren und Professorinnen unserer Hochschule Dozenten und Dozentinnen aus Personalabteilungen, Arbeitsrichter und Arbeitsrichterinnen und Anwälte und Anwältinnen. Zur Unterstützung der Klausurvorbereitung bieten wir Tutorien durch erfahrene Studierende an.

Darüber hinaus können Sie mit unserem Kooperationspartner die Zertifikate „Compliance Officer mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation“ sowie „Datenschutzbeauftragter mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation“ zu erheblich ermäßigten Teilnahmekosten erwerben.

Der Master Arbeitsrecht und Personalmanagement ist durch die Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen „AQAS“ akkreditiert.

Für Bewerberinnen und Bewerber mit einem ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss mit 180 ECTS-Punkten aus einem vorausgegangenen sechssemestrigen Bachelorstudium, wird an unserer Hochschule – auch bereits vor offiziellem Studienbeginn im Wintersemester – ein Brückenmodul (Praxissemester) angeboten, um die für den Masterabschluss insgesamt benötigten 300 ECTS-Punkte zu erwerben.

DAS ERWARTET SIE IM STUDIUM ARBEITSRECHT & PERSONALMANAGEMENT LL.M.
Inhaltliche Leitlinie unseres konsekutiven Masterstudiengangs Arbeitsrecht und Personalmanagement ist die anwendungsorientierte Kombination rechtswissenschaftlicher und wirtschaftswissenschaftlicher Lehrinhalte auf den Fachgebieten von Arbeitsrecht und Personalmanagement. Ein weiterer Bestandteil des Studiums ist die gezielte Vermittlung einschlägiger Schlüsselkompetenzen und fachübergreifender Fähigkeiten.
Schwerpunkte

Dabei liegen die Schwerpunkte im Bereich Arbeitsrecht auf diesen Gebieten:

  • Begründung, Inhalt und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsschutzrecht
  • Betriebliche Altersvorsorge AFG/Sozialversicherungsrecht
  • Kollektives Arbeitsrecht
  • Arbeitsrecht in der Umstrukturierung und Unternehmenskrise
  • Arbeitsstrafrecht und Compliance
  • Vertragsgestaltung und Internationales Arbeitsrecht
  • Gerichtlicher Rechtsschutz

Inhaltlich eng verknüpft mit diesen arbeitsrechtlichen Themen sind aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht die Module aus dem Bereich Personalmanagement:

  • Personalmanagement und Organisation
  • Change Management
  • Unternehmensbericht
  • Performance Management
  • Konfliktmanagement und Mediation mit Praxismodul

Im dritten Semester findet dann abschließend die Masterarbeit mit einem Kolloquium statt. Eine komprimierte Wissensvermittlung, -aktualisierung und -festigung der Modulinhalte aus dem ersten und zweiten Semester bietet dann das praktikumsbegleitende Examinatorium, das ergänzend zum sechswöchigen Praxisprojekt stattfindet.
Studienstruktur

FÜR WEN IST DER STUDIENGANG ARBEITSRECHT & PERSONALMANAGEMENT LL.M. INTERESSANT?
Das Masterstudium Arbeitsrecht und Personalmanagement ist für Absolventinnen und Absolventen mit einem ersten rechtswissenschaftlichen (Bachelor Wirtschaftsrecht oder Erstes Staatsexamen) Hochschulabschluss gedacht, die arbeitsrechtliche Grundkenntnisse aufweisen.

Das Studium dient der weiteren Qualifizierung und der Verbesserung der beruflichen Chancen durch einen anerkannten und geschätzten Masterabschluss Master of Law. Es bereitet auf die Übernahme von anspruchsvollen Fach- und Führungsaufgaben in privaten Unternehmen und öffentlichen Betrieben im höheren Dienst vor. Zusätzlich ermöglicht es danach eine weitere wissenschaftliche Ausbildung im Rahmen eines Promotionsstudiums.

ZIELE DES STUDIUMS ARBEITSRECHT & PERSONALMANAGEMENT LL.M.
Der Studiengang vermittelt Ihnen in drei Semestern sowohl praxisorientierte als auch wissenschaftliche Kenntnisse des Arbeitsrechts. Hinzu kommen korrespondierende BWL-Fächer aus dem Bereich Personalmanagement sowie berufsbezogene Schlüsselkompetenzen, die Sie bei der Übernahme von anspruchsvollen Fach- und Führungsaufgaben auf den Gebieten von Arbeitsrecht und Personalmanagement benötigen.

IHRE BERUFLICHEN PERSPEKTIVEN
Der Studiengang Master of Law Arbeitsrecht & Personalmanagement qualifiziert Sie für Tätigkeiten in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Sektor, die durch eine inhaltliche Verknüpfung von arbeitsrechtlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Aufgabenstellungen gekennzeichnet sind und Kompetenzen aus den beiden Bereichen Arbeitsrecht und Personalmanagement umfassen. Entsprechend Ihrer interdisziplinären Ausbildung bestehen mögliche Einsatzgebiete für anspruchsvolle Fach- und Führungsaufgaben in Arbeitsrechts- und Personalabteilungen von Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Versicherungen und Finanzdienstleistungsunternehmen sowie von Wirtschaftsorganisationen und Verbänden.

Weitere Informationen zum Studiengang

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