Angenommen, der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss hat weniger als 210 Leistungspunkte, aber mindestens 180 Leistungspunkte erbracht. In diesem Fall muss eine mindestens 20-wöchige Tätigkeit in einem Unternehmen (Praxissemester) nachgewiesen werden.
Das Praxissemester kann während des Masterstudiums absolviert werden. Alternativ kann auch ein Praktikum zwischen Bachelor- und Masterabschluss angerechnet werden.
Aufbauend auf den Kompetenzen, die im Rahmen des jeweiligen Bachelorstudiengangs erworben wurden, vermittelt der dreisemestrige Masterstudiengang das dazu erforderliche Fachwissen und die grundlegenden Schlüsselkompetenzen in den Bereichen Marketing, Methoden und Wirtschaftswissenschaften.
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