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Voraussetzung: Abgeschlossenes Studium
Für die Bewerbung zum Masterstudiengang ist ein akademischer Hochschulabschluss in Sonderpädagogik oder einem fachlich eng verwandten Studiengang erforderlich.
Studienbeginn:
Wintersemester
Regelstudienzeit:
4 Semester
Studienabschluss:
Master of Arts
Bewerbungsfrist: offen
Referenz-Nr (in der Bewerbung bitte angeben):
AUBI-1361
Sonderpädagogik und Rehabilitationswissenschaften
(Master of Arts)
Das gestufte System sonderpädagogischer Unterstützungsmaßnahmen in Deutschland reicht von inklusiver und/oder integrierter Unterstützung bis hin zu individualisierten Maßnahmen in speziellen sonderpädagogischen oder auch klinischen Einrichtungen. SonderpädagogInnen klären für den Einzelfall, an welchem Ort die bestmögliche Förderung gewährleistet werden kann, koordinieren die notwendigen Maßnahmen und führen sie auch selbst durch.
Der Masterstudiengang Sonderpädagogik und Rehabilitationswissenschaften beinhaltet eine spezifische Qualifizierung in dem Studienschwerpunkt „Lernförderung und Erziehungshilfe“ oder „Sprach- und Kommunikationstherapie“ und ermöglicht die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit praxisrelevanten Forschungsfragestellungen in außerschulischen sonderpädagogischen Handlungsfeldern. Dabei stehen in beiden Schwerpunkten die Bereiche Diagnostik sowie Intervention und Evaluation im Vordergrund. Ein besonderes Augenmerk wird in Hannover zudem auf den Bereich der Forschungstheorien und Forschungsmethoden gelegt.
Durch die Angebote zu wissenschaftlichen Forschungsmethoden sowie durch die Einbindung von Studierenden in aktuelle auf den Studienschwerpunkt bezogenen Forschungsprojekte am Institut für Sonderpädagogik wird eine Ausbildung mit hohen theoretisch reflektierten Praxisanteilen, einer reflektierten Auseinandersetzung mit Forschungsergebnissen und dem Sammeln eigener Forschungserfahrungen gewährleistet.
Schwerpunkte
Zu Beginn des Studiums muss einer der beiden Studienschwerpunkte gewählt werden – Lernförderung und Erziehungshilfe (LE) oder Sprach- und Kommunikationstherapie (SKT). Hinsichtlich des Studienschwerpunkts gibt es unterschiedliche schwerpunktspezifische Zugangsvoraussetzungen, die den Zugang zum Studium regeln.
Studienverlauf
Der Studiengang umfasst den Kernbereich „Forschungstheorien und Forschungsmethoden“ sowie die beiden Kompetenzbereiche „Diagnostik“ und „Intervention und Evaluation“. In diesen Bereichen eignen sich die Studierenden zunächst ein vertieftes Grundlagenwissen sowie ein an den aktuellen Forschungsfragen orientiertes Fachwissen an (Pflichtbereich). Die Vertiefung und Anwendung des Grundlagenwissens sowie die Aneignung spezifischer Kompetenzen erfolgt jeweils in dem Schwerpunkt Lernförderung und Erziehungshilfe oder Sprach- und Kommunikationstherapie (Wahlpflichtbereich). Hier setzen sich die Studierenden mit weiteren Forschungstrends und Forschungsfragen, mit speziellen Projekten und deren Präsentation, mit Diagnostik (-verfahren) und deren Auswertung sowie mit spezifischen Interventionsmaßnahmen/ -strategien und deren Evaluation in der Praxis auseinander. In das Studium sind praktische Anteile in Form von zwei Praktika und eines (Forschungs-)Projekts integriert.
Empfohlene Fähigkeiten
Für den Studiengang wird ein Interesse an wissenschaftlichen Fragestellungen und wissenschaftlichem Arbeiten in sonderpädagogischen Handlungskontexten vorausgesetzt. Die Studierenden sollten zudem die Bereitschaft zu engagierter Arbeit für und mit Menschen mit Behinderungen und in problematischen Lebenslagen mitbringen. Zentral sind Schlüsselkompetenzen wie kooperative, kommunikative Fähigkeiten, die Bereitschaft zur Teamarbeit, zur Reflexion eigener Forschungserfahrungen im Anwendungskontext.
Tätigkeitsfelder und Berufsmöglichkeiten
Je nach Studienschwerpunkt sind die AbsolventInnen des Studiengangs zur Arbeit in Handlungsfeldern der Lernförderung und Erziehungshilfe oder der Sprach- und Kommunikationstherapie qualifiziert. Der Studiengang qualifiziert zudem für Tätigkeiten in Lehre und wissenschaftlicher Forschung an Universitäten, Fachhochschulen und Fachschulen. Weitere Bereiche sind Konzeptentwicklung, wissenschaftliche Dokumentation und Evaluation sowie übergreifende Organisation und Management.
Voraussetzung: Abgeschlossenes Studium
Für die Bewerbung zum Masterstudiengang ist ein akademischer Hochschulabschluss in Sonderpädagogik oder einem fachlich eng verwandten Studiengang erforderlich.
Studienbeginn:
Wintersemester
Regelstudienzeit:
4 Semester
Studienabschluss:
Master of Arts
Bewerbungsfrist: offen
Referenz-Nr (in der Bewerbung bitte angeben):
AUBI-1361