Informationstechnologierecht und Recht des geistigen Eigentums (LL.M) (Master of Laws)

Studiengangsdetails:
  • Studienrichtung:
    Rechtswissenschaft Rechtswissenschaft
  • Studiengebühren:
    siehe Website
  • Voraussetzung:
    Allgemeine Hochschulreife
    Vorausgesetzt werden ein überdurchschnittliches Examen oder ein vergleichbarer ausländischer Abschluss sowie hinreichende Sprachkenntnisse für den Auslandsaufenthalt.
  • Studienbeginn:
    Wintersemester
  • Regelstudienzeit:
    2 Semester
  • Studienabschluss:
    Master of Laws
  • Immatrikulationsfrist:
    offen
  • Referenz-Nr (in der Bewerbung bitte angeben):
    AUBI-10002

Informationstechnologierecht und Recht des geistigen Eigentums (LL.M)
(Master of Laws)


Der LL.M.-Studiengang im IT-Recht und Recht des geistigen Eigentums ist ein auf ein Jahr angelegter postgradualer Studiengang im Rahmen des European Legal Informatics Study Programme (EULISP), der mit dem akademischen Grad Master of Laws (LL.M.) abgeschlossen wird.

IT-Recht weist die Besonderheit auf, dass es sich auf eine weltweit mehr oder weniger einheitlich verlaufende informationstechnologische Entwicklung bezieht, überwiegend grenzüberschreitenden Charakter hat und die nationalen Rechtsordnungen in allen EU-Mitgliedstaaten angesichts der fortschreitenden Harmonisierungen auf EU-Ebene nachhaltig beeinflusst. Somit eröffnet sich spezialisierten Juristen hier ein internationales Betätigungsfeld. Viele größere Anwaltskanzleien haben mittlerweile eigene Abteilungen für IT/IP-Recht aufgebaut, für die Juristen gesucht werden. Weiterhin nimmt der Bedarf an entsprechend spezialisierten Juristen in der Wirtschaft und bei Behörden ebenso zu.

Hieran orientiert sich der Studiengang, indem er einerseits die zentralen Aspekte des IT-Rechts vermittelt und hier insbesondere die europarechtlichen Grundlagen mit einbezieht. Zugleich wird durch die Einbindung von Praktikern bei der Lehre sichergestellt, dass die Spezialisierung den Anforderungen des Arbeitsmarktes an junge IT-Juristen gerecht wird. In das Studienjahr integriert ist ein Auslandsaufenthalt an einer der elf europäischen Partneruniversitäten des EULISP-Verbundes.


Schwerpunkte

  • Computerstrafrecht
  • Datenschutzrecht
  • E-Commerce-Recht
  • Europa- und völkerrechtliche Grundlagen des IT-Rechts
  • Immaterialgüterrecht wie Urheber- und Patentrecht (bezogen auf Informationstechnologie)
  • Informationstechnische Grundlagen
  • Medienrecht
  • Telekommunikationsrecht


Studienverlauf

Der Studiengang IT-Recht & Recht des geistigen Eigentums ist ein auf ein Studienjahr (zwei Semester) ausgelegtes Programm und soll in dieser Zeit absolviert werden. Das erste Semester beginnt bereits Anfang September und wird in Hannover absolviert. Die Präsenzveranstaltungen - und Prüfungen in Hannover enden kurz vor den Weihnachtsfeiertagen Mitte Dezember.

Das zweite Semester absolvieren Sie an einer der 12 EULISP Partneruniversitäten, beginnend je nach Wahl des Studienortes ab Januar/Februar. Der einsemestrige Auslandsaufenthalt ist fester Bestandteil des Studienprogramms und kann nicht in Hannover absolviert werden. Das Auslandsstudium dauert in der Regel bis April/Mai. Hieran schließt sich die restliche Bearbeitungszeit (zwischen Anfang Februar - Ende Juli, Gesamtbearbeitungszeit 26 Wochen) für die Masterarbeit an. Wo diese verbracht wird, ob in Hannover, an der Partneruniversität oder am/im Heimatort/-land, bleibt den Studierenden überlassen.


Empfohlene Fähigkeiten

  • Sprachkenntnisse insbesondere in Deutsch und/ oder Englisch
  • Interesse an IT-/ IP-Recht
  • Interesse am internationalen Austausch


Tätigkeitsfelder und Berufsmöglichkeiten

Mit einem Master of Law im IT beziehungsweise IP Recht können bereits ausgebildete Juristen in vielen verschiedenen auf IT-/ IP-Recht spezialisierten Bereichen arbeiten. Gerade in der heutigen digitalisierten Welt wird dieses Berufsfeld immer mehr an Bedeutung gewinnen.
Studiengangsdetails:
  • Studienrichtung:
    Rechtswissenschaft Rechtswissenschaft
  • Studiengebühren:
    siehe Website
  • Voraussetzung:
    Allgemeine Hochschulreife
    Vorausgesetzt werden ein überdurchschnittliches Examen oder ein vergleichbarer ausländischer Abschluss sowie hinreichende Sprachkenntnisse für den Auslandsaufenthalt.
  • Studienbeginn:
    Wintersemester
  • Regelstudienzeit:
    2 Semester
  • Studienabschluss:
    Master of Laws
  • Immatrikulationsfrist:
    offen
  • Referenz-Nr (in der Bewerbung bitte angeben):
    AUBI-10002
Bewerbungsunterlagen:
  • siehe Website

Bitte beziehen Sie sich in Ihrer Bewerbung auf Aubi-plus!

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