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Voraussetzung: Abgeschlossenes Studium
Vorpraktikum (verpflichtend)
Studienbeginn:
Wintersemester
Regelstudienzeit:
4 Semester
Studienabschluss:
Master of Science
Immatrikulationsfrist: offen
Referenz-Nr (in der Bewerbung bitte angeben):
AUBI-4389
Architektur und Städtebau
(Master of Science)
Ziel der Ausbildung im Masterstudiengang Architektur und Städtebau ist die Qualifizierung für eine Berufsausübung im Bereich Entwicklung, Planung und Errichtung von Gebäuden, städtebaulichen Ensembles und räumlichen Kontexten in der Stadt und in ländlichen Regionen. Hervorzuheben ist die Möglichkeit durch gemeinsame Module mit den Studiengängen Landschaftsarchitektur und Umweltplanung an der Fakultät interdisziplinäres Arbeiten zu intensivieren.
Im Mittelpunkt des Masterstudiengangs Architektur und Städtebau stehen der architektonische und der städtebauliche Entwurf und seine konstruktive Umsetzung durch praxisnahe Lehre. Kenntnisse in den geistes-, sozial-, planungs- und ingenieurwissenschaftlichen Disziplinen, die das Berufsfeld der Architektin und des Architekten betreffen, werden vertieft und interdisziplinäre Teamarbeit intensiviert.
Schwerpunkte
Architektursoziologie
Baukonstruktion
Digitale Methoden
Entwerfen und Gebäudelehre
Gebäudetechnik
Geschichte und Theorie
Kunst und Gestaltung
Städtebau
Tragwerke
Studienverlauf
Der Studiengang ermöglicht eine Vertiefung folgender fünf Kompetenzbereiche: Entwerfen und Konstruieren, Entwerfen und Gebäudelehre, Entwerfen und Städtebau, Geschichte und Theorie der Architektur, Gestaltung und Darstellung.
Das Studium orientiert sich in vorgegebenem Umfang an persönlichen Neigungen, Fähigkeiten und selbstentwickelten Fragestellungen und bietet so die Möglichkeit zur Entwicklung einer individuellen Lernbiographie, die von einem breiten Lehrangebot unterstützt und durch in Wissenschaft und Praxis erfahrene Mentorinnen und Mentoren begleitet wird.
Empfohlene Fähigkeiten
Hohe Motivation
Kompetenzen in selbstständigem und teamorientierten Arbeiten
Tätigkeitsfelder und Berufsmöglichkeiten
Erst mit dem Masterabschluss ist die akademische Voraussetzung für die Anerkennung vor einer Architektenkammer gegeben. Zur Eintragung in einer Architektenkammer sind weitere länderspezifische Voraussetzungen zu erfüllen. Der Studiengang ist einer von wenigen Abschlüssen in Deutschland, die EU-notifiziert sind für die automatische Anerkennung vor allen europäischen Architektenkammern.
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