Träger der Studiengänge ist die DIU. Damit liegt auch die wissenschaftliche und administrative Gesamtsteuerung, die Koordination, die Qualitätssicherung und die Evaluation bei der DIU.
Entscheidungen über die Zulassung zum Studium, über die Anerkennung von Hochschulabschlüssen, die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die Bewertung von Prüfungsleistungen, die Verfahren der Qualitätssicherung, die Verwaltung von Prüfungs- und Studierendendaten sowie über Kriterien und Verfahren der Auswahl des Lehrpersonals obliegen ausschließlich der DIU. Alle Aspekte zu Inhalt und Organisation des Curriculums sowie die Aufgabenstellung von Prüfungsleistungen werden in Abstimmung mit den Kooperationspartnern behandelt.
Die Studierenden sind ausschließlich in den DIU-Studiengängen eingeschrieben und erwerben Leistungen nur in diesen Studiengängen, welche in Kooperation mit dem aufgeführten Partner angeboten werden. Sie sind in die akademische Selbstverwaltung der DIU sowie die Nutzung der DIU-Ressourcen eingebunden und verfügen über die gleichen Rechte wie alle anderen Studierenden der DIU.
*Zur Berufsausübung sind ggf. weitere gesetzliche Vorschriften zu beachten. Der Studienabschluss allein begründet noch keine Berufszulassung
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