Duales Studium z. Diplom-Rechtspfleger/-in (FH) (w/m/d)

78628 Rottweil
01.09.2027
Duales Studium

Flexible Arbeitszeiten

Hervorragende Übernahmechancen

Attraktive Vergütung

Keyvisual

Diplom Rechtspfleger/in (FH) (w/m/d) – Ein sicherer Arbeitsplatz mit hoher Entscheidungskompetenz und Vielseitigkeit

Für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist jeder Tag ein Tag der Entscheidung. Wie Richter sind sie allein dem Gesetz verpflichtet und agieren ansonsten vollkommen unabhängig. Rechtspfleger haben Aufgabenbereiche, in denen sie eigenverantwortlich urteilen – zum Beispiel bei Zwangsversteigerungen, in Nachlassangelegenheiten oder bei der Vollstreckung von Freiheitsstrafen.

Ohne Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger würden die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen in unserem Land nicht funktionieren.

Rechtspfleger arbeiten im Herzen des Rechtssystems. Sie schützen die Rechte von Menschen mit Betreuungsbedarf, indem sie deren Betreuer kontrollieren. Sie sorgen mit Zwangsvollstreckungen dafür, dass Gläubiger zu ihrem Geld kommen. Sie regeln Nachlassangelegenheiten, vollstrecken Freiheitsstrafen oder sorgen mit Eintragungen in das Handels- oder Vereinsregister für klare Verhältnisse. Mit ihren unabhängigen Entscheidungen wirken sie direkt auf das Leben der Menschen im Land – und leisten einen unverzichtbaren Beitrag für ein gerechtes Miteinander.

Das Studium:

Das duale Studium beginnt immer zum 1. September an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen oder den Außenkursen in Ulm und dauert 3 Jahre (Vorbereitungsdienst). Das Studium ist in drei Abschnitte untergliedert:

1. Jahr: Studium an der Hochschule zur Vermittlung der theoretischen Grundlagen (Studium I)

2. Jahr: Praktische Ausbildung bei wohnortnahen Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Anwendung der erworbenen Kenntnisse in der Praxis (Studienpraxis)

3. Jahr: Studium an der Hochschule zur Wiederholung und Vertiefung der theoretischen Grundlagen (Studium II) mit anschließender Prüfung und deutschlandweit anerkanntem Hochschulabschluss

Das bieten wir:

Als Beamte des gehobenen Justizdienstes haben Rechtspflegerinnen / Rechtspfleger einen abwechslungsreichen und attraktiven Arbeitsplatz, der ihnen finanzielle Sicherheit, gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie umfangreiche Fortbildungsangebote bietet.

Prüfungsabsolventen werden als Justizoberinspektorin / Justizoberinspektor (Besoldungsgruppe A 10) eingestellt, Beförderungsmöglichkeiten gibt es bis zur Oberamtsrätin / zum Oberamtsrat (Besoldungsgruppe A 13).

Besonders qualifizierte Beamtinnen und Beamte können in den höheren Dienst aufsteigen oder eine Zusatzausbildung zur Amtsanwältin / zum Amtsanwalt bei einer Staatsanwaltschaft absolvieren.

Das bringst du mit:

Die Voraussetzungen für eine Bewerbung zum Rechtspfleger-Studium erfüllst du, wenn du

  • das Abitur oder die Fachhochschulreife hast,

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine der sonstigen Staatsangehörigkeiten gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz (z.B. EU-Bürger) besitzt,

  • die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllst und gesundheitlich geeignet bist.

Die Bewerbung erfolgt im Rahmen des Online-Bewerbungsverfahrens. Den entsprechenden Link findest du auf der Homepage des Oberlandesgerichts Stuttgart. Dort findest du auch weitere wichtige Hinweise zur Bewerbung.

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