Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Das Studium umfasst eine Vielzahl an Lehr- und Prüfungsformaten. Die Inhalte lassen sich in vier übergeordnete Bereiche unterteilen:
Ziel des Studiums ist es,
Der erfolgreiche Abschluss des Studiums und das Bestehen der staatlichen Prüfung nach § 24 Hebammengesetz berechtigt (sofern dem keine sonstigen Umstände entgegenstehen) zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" und damit zum Leisten von Geburtshilfe. Geburtshilfe umfasst die Überwachung des Geburtsvorgangs von Beginn der Wehen an, die Hilfe bei der Geburt und die Überwachung des Wochenbettverlaufs.
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