Wie man als Azubi „Nein“ sagen kann

Warst du als Azubi auch schon mal in einer Situation, in der du deinem Ausbilder gerne „Nein“ gesagt hättest, dich jedoch nicht getraut hast? Solltest du schonmal Aufgaben erledigen, die gar nichts mit deiner Ausbildung zu tun hatten? Mit unseren Tipps lernst du, welche Aufgaben für dich als Azubi zulässig sind, was sog. „ausbildungsfremde Aufgaben“ sind und vor allem, wie du ungeeignete Bitten zurückweisen kannst.

Wann hast du zuletzt

Wann dürfen Auszubildende „Nein“ sagen?

Was gehört zu deinen Aufgaben als Azubi und was darfst du ablehnen? Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) steht, dass der Bereich der Aufgaben zu deiner Ausbildung passen muss. Ein Azubi soll ausgebildet werden, also sollst du die Tätigkeiten erlernen, die für deinen zukünftigen Beruf notwendig sind. Jegliche Art von Hilfsarbeiten oder sogar Ausnutzung gehören selbstverständlich nicht zu deinen Aufgaben.

Hinzu kommt die körperliche und fachliche Anforderung für die Tätigkeit. Die Aufgabe passt zwar zu deinem Beruf, aber fachlich lernst du sie erst in einem späteren Ausbildungsjahr? Dann musst du auch diese Aufgabe nicht erledigen. Wenn dir die Fähigkeiten fehlen, schadest du nämlich auch dem Betrieb und könntest etwas falsch ausführen.

Auch in Bezug auf die Arbeitszeit gibt es strenge Regelungen. Du bist minderjährig und es ist kurz vor Feierabend? Wenn dein Ausbilder etwas von dir verlangt, was gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstößt, hast du das Recht, „Nein“ zu sagen. Auch er muss in seiner Position wissen, was für unter 18-Jährige verboten ist.

Genauso darf von dir nicht verlangt werden, Aufgaben auszuführen, welche dein Ausbilder privat von dir erledigt haben möchte. Deine Ausbilderin oder dein Ausbilder muss bei solchen Vorfällen sogar mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 € rechnen oder die Ausbildereignung abgeben.

Zulässig sind Aufgaben, die

  • mit dem Ausbildungsberuf zu tun haben,
  • deinem Wissen im jeweiligen Ausbildungsjahr entsprechen,
  • unter Anleitung oder mit Erklärungen vermittelt werden.

Unzulässig sind Aufgaben, die

  • gar nichts mit dem Ausbildungsziel zu tun haben (z. B. regelmäßig private Besorgungen für den Ausbilder),
  • dauerhaft nur „billige Arbeitskraft“ ersetzen (z. B. ständiges Putzen, Botengänge, Geschirrspülen),
  • gefährlich sind, ohne dass eine richtige Unterweisung oder Schutzmaßnahmen bestehen.

Beispiele für unzulässige Aufgaben: Als Azubi darfst du nicht…

  • als Ersatzkraft dienen, z. B. Bodenwischen für die Putzkraft.
  • für private Zwecke des Ausbilders eingesetzt werden, z. B. zum Babysitten.
  • körperlich überfordert werden, z. B. durch alleiniges tragen schwerer Dinge.
  • dauerhaft Aufgaben ausführen, die keinen Lernwert beinhalten, z. B. den Telefondienst im Handwerk übernehmen.
  • entgegen gesetzlicher Vorgaben eingesetzt werden, z. B. durch die Nichtbeachtung der zulässigen Arbeitszeiten für Minderjährige oder die Übernahme eines Dienstes am Samstag.

So sagst du „Nein“ als Azubi

Manchmal kann ein Einfaches „Nein“ ganz schön schwierig sein. Du denkst an mögliche Konsequenzen, an den Druck seitens deiner Arbeitskolleginnen und -kollegen oder hast sogar Angst um deine Ausbildungsstelle. Doch um all das solltest du dir keine Gedanken machen.  Wenn du eine wirklich unzumutbare oder verbotene Aufgabe bekommst, kannst du das auf eine angemessene Art und Weise ansprechen. Höflich, sachlich und begründet sind die Stichworte. Gib am besten einen Grund an, der nachvollziehbar ist. Beispielsweise kannst du dafür deinen Ausbildungsplan oder Arbeitsvertrag nutzen. In diesen sind deine Aufgaben aufgelistet. Stelle eine Rückfrage wie, „Das gehört, soweit ich weiß, nicht zu meiner Ausbildung. Können Sie mir bitte erklären, welchen Bezug es zu meinem Beruf hat?“ Oder, wenn du dich noch nicht bereit für eine Aufgabe fühlst, kannst du sagen: „Ich fühle mich bei dieser Aufgabe unsicher, könnten Sie mir das vorher zeigen?“ Wenn du mal nicht weiterweißt, kannst du einen anderen Azubi nach Rat fragen oder das Gespräch mit deinem Vorgesetzten suchen. Du wirst dennoch zu etwas gezwungen? Im Extremfall kannst du dich an die zuständige Kammer wenden. 

Merke dir:

  • Ein höfliches „Nein“ ist kein Aufstand.
  • Du schützt damit dein Recht auf eine gute Ausbildung.
  • „Nein“ zu ausbildungsfremden Tätigkeiten sagen heißt: „Ja” zu deiner Ausbildung.

 

Rechtliches:

 

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