Neues Berufsbild: Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen

Medieninformation des BWV Bildungsverband vom 08.03.2022. Am 1. August 2022 tritt das neue Berufsbild Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen in Kraft. Die neue Ausbildungsordnung bildet die Grundlage für die künftige Ausbildung des kaufmännischen Nachwuchses in der Versicherungswirtschaft. In nur eineinhalb Jahren und unter Pandemiebedingungen gelang es den Sachverständigen der Sozialpartner der Arbeitgeberseite (BWV Bildungsverband) und der Arbeitnehmerseite (ver.di), den neuen Ausbildungsberuf auf den Weg zu bringen.

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Die neue Ausbildungsordnung ist im Bundesgesetzblatt (BGBl I Nr. 7 - vom 8.3.2022) veröffentlicht. Was ist neu im Vergleich zu der aus dem Jahr 2006 stammenden und 2014 angepassten Ausbildungsordnung? Ein für alle Auszubildende verpflichtender Kern umfasst insbesondere digitale Kompetenzen, moderne Arbeits- und Projektmethoden und eine ganzheitliche und nachhaltige Beratung in einer Ausrichtung auf Kundenbedarfsfelder. Darauf aufbauend ermöglichen fünf Wahlqualifikationen eine Spezialisierung für spätere Tätigkeitsfelder. Zum ersten Mal können IT-affine Auszubildende sich auch für Aufgaben an der Schnittstelle zwischen IT- und versicherungsfachlichem Bereich qualifizieren. Darüber hinaus wurde die Prüfungsstruktur verändert: Mit der sogenannten "gestreckten Abschlussprüfung" werden alle schriftlichen Teilleistungen in die Abschlussnote einfließen.

Der BWV Bildungsverband unterstützt alle Ausbildungsverantwortlichen bei der Implementierung. Die unternehmensübergreifenden Bedingungen der fiktiven Proximus-Versicherung werden aktualisiert und erscheinen im Sommer neu. Unter www.bwv.de/qualifikationen/kaufmann-vfa/neuordnung/ stehen alle Informationen zum neuen Berufsbild bereit.

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