DGB-Corona-Ausbildungsstudie

Pressemitteilung des DGB vom 25.08.2021. Die Corona-Pandemie hat offensichtlich zu deutlich mehr Verstößen gegen Mindeststandards in der beruflichen Ausbildung geführt. Das belegt die Corona-Ausbildungsstudie der DGB-Jugend. Einen enormen Anstieg gab es demnach bei den sogenannten ausbildungsfremden Tätigkeiten, die Azubis erledigen müssen, obwohl sie nicht zu den Ausbildungsinhalten gehören. Selbst Kürzungen von Vergütung und Urlaub sind für Auszubildende keine Ausnahmen. Und: Mehr als ein Drittel der Befragten befürchtet, die Ausbildung nicht erfolgreich abschließen zu können, weil Ausbildungsinhalte nicht vermittelt wurden.

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Virus © Freepik

Die Ergebnisse der Corona-Ausbildungsstudie zeigen deutliche Qualitätsprobleme in Berufsschulen und Betrieben auf. Fast alle Auszubildenden waren von Homeschooling bzw. Distanzunterricht betroffen, mit der Qualität des Unterrichts in diesen Phasen sind mehr als die Hälfte der Befragten unzufrieden. 60 Prozent der Auszubildenden haben zumindest Teile der Ausbildung im Homeoffice absolviert. Dabei stand nur einem Drittel der Befragten „immer“ ein Ausbilder zur Verfügung, obwohl die fortlaufende Betreuung im Berufsbildungsgesetz vorgeschrieben ist.

Die für die Ausbildung von zu Hause aus notwendigen Materialien und Geräte haben nur 35 Prozent der Befragten von ihren Betrieben zur Verfügung gestellt bekommen, jede bzw. jeder Fünfte bekam überhaupt keine Arbeits- und Lernmittel gestellt. „Gerade in Zeiten von Homeoffice und Homeschooling brauchen die Azubis ausreichend Unterstützung, alle Arbeitgeber sollten Materialien und Geräte wie Laptops bereitstellen sowie Auszubildende durchgängig betreuen, um Ausbildungsinhalte auch jetzt erfolgreich zu vermitteln und den Lernerfolg nicht zu gefährden“, sagt DGB-Jugendreferent Joscha Wagner.

Fast ein Drittel (30,1 Prozent) der befragten Auszubildenden sagt, dass sich die fachliche Qualität des Berufsschulunterrichts im Zuge der Pandemie verschlechtert hat. Ein schlechtes Zeugnis wird auch der digitalen Ausstattung der Berufsschulen ausgestellt: Mehr als die Hälfte der Auszubildenden (52,7 Prozent) bemängelt diese. Nur etwa ein Drittel (32,4 Prozent) der Befragten ist der Ansicht, dass sich diese Situation seit Beginn der Corona-Pandemie verbessert hat. Jeder Zehnte (13,3 Prozent) stellte gar eine Verschlechterung fest.

Krisenbedingte Kürzungen der Ausbildungsvergütungen musste knapp jeder Vierte (24,3 Prozent) Auszubildende in Kauf nehmen, obwohl dafür keine Rechtsgrundlage besteht. In kleinen Betrieben (5 bis 10 Beschäftigte) waren das sogar 37,9 Prozent. Fast jeder fünfte Auszubildende (18,7 Prozent) gab an, dass ihm seit Beginn der Corona-Pandemie mindestens einmal der Urlaub gekürzt wurde, obwohl das nicht erlaubt ist. Bei der Mehrheit der Betroffenen (61,6 Prozent) ging es dabei um bis zu 5 Urlaubstage.

Fast ein Viertel der Auszubildenden muss „immer“ oder „häufig“ Tätigkeiten erledigen, die in der Ausbildung nicht vorgesehen sind. Der Anteil dieser sogenannten ausbildungsfremden Tätigkeiten hat sich mit der Pandemie sogar verdoppelt. Zudem ist die Berufsausbildung ein Lernverhältnis, kein klassisches Arbeitsverhältnis. Trotzdem wird mehr als die Hälfte der Auszubildenden (57,6 Prozent) „immer“ oder „häufig“ als volle Arbeitskraft eingesetzt, obwohl das nicht erlaubt ist. „Selbstverständlich ist es wichtig, dass Auszubildende mit zunehmender Ausbildungsdauer selbstständiger arbeiten und ihnen mehr Verantwortung übertragen wird. Wenn jedoch selbst im ersten Ausbildungsjahr fast die Hälfte der Auszubildenden angibt, immer oder häufig als volle Arbeitskraft eingesetzt zu werden, dürfte das viele von ihnen überfordern“, betonte Joscha Wagner.

Zudem zeigt die Befragung, dass ein Drittel der Auszubildenden (32,6 Prozent) „immer“ oder „häufig“ Überstunden machen muss; die meisten (fast 80 Prozent) wöchentlich bis zu 5 Stunden. Aber auch mehr als 20 Überstunden pro Woche kommen vor. Neben der Mehrarbeit sind auch sogenannte „Minusstunden“ in der Pandemie von Bedeutung: Ein Viertel (23,3 Prozent) der Befragten muss „Minusstunden“ ansammeln, wenn die Ausbildung aus betrieblichen Gründen ausfällt. Von diesen Auszubildenden müssen 83 Prozent die Minusstunden voll (55,2 Prozent) oder zumindest zum Teil (27 Prozent) nacharbeiten. Weder Überstunden noch Minusstunden sind aber im Berufsbildungsgesetz vorgesehen. Die Ausbildungsinhalte müssen vielmehr in der vertraglichen Arbeitszeit vermittelt werden.

Die repräsentative Befragung wurde vom Institut für sozialpädagogische Forschung Mainz (ISM) zwischen Februar und März 2021 durchgeführt. Befragt wurden 1.035 Auszubildende.

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