Corona-Pauschale fürs Homeoffice können auch Azubis in Anspruch nehmen

Kurzmeldung des Deutschen Bundestages vom 10.12.2021. Wer im Homeoffice arbeitet, dem stehen steuerliche Erleichterungen zu. Das gilt auch für Auszubildende, die ihre Ausbildung im Homeoffice absolvieren. Steuerpflichtige können für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich in der häuslichen Wohnung arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen.

Die Corona-Pauschale gilt auch für Azubis, die ihre Ausbildung im Homeoffice absolvieren
Die Corona-Pauschale gilt auch für Azubis, die ihre Ausbildung im Homeoffice absolvieren © photo created by gpointstudio - www.freepik.com

Die Pauschale kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen für den Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vorliegen – was bei Auszubildenden der Regelfall sein dürfte. Ist der Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht möglich, kann der pauschale Betrag von fünf Euro für jeden Kalendertag angesetzt werden, an dem die gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt wurde. Die Pauschale ist auf einen Höchstbetrag von 600 Euro im Jahr begrenzt und wird für die Jahre 2020 und 2021 gewährt.

Die vollständige Presseinformation des Deutschen Bundestages finden Sie unter: https://www.bundestag.de/presse/hib/812718-812718

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