Ausbildung zur Verkäuferin / zum Verkäufer (m/w/d)

44579 Castrop-Rauxel
02.09.2026
Duale Ausbildung

Ausbildung zur Verkäuferin / zum Verkäufer (m/w/d)


Die zweijährige Ausbildung "Verkäufer/in" findet dual statt, d.h. die Ausbildung erfolgt im Ausbildungsbetrieb (z.B. Supermarkt, Discounter usw.) und in der Berufsschule. Der Berufsschulunterricht findet in Teilzeitform an zwei Wochentagen vormittags statt.

In der Regel haben die Auszubildenden 10 bis 12 Stunden pro Woche Unterricht. Somit werden an einem Unterrichtstag die Auszubildenden nach der Schule den Betrieb besuchen. An dem anderen Unterrichtstag haben Sie nachmittags frei.

In den Sommerferien werden die Auszubildenden zur Einschulung eingeladen und erfahren an diesem Tag alles über unsere Schule, die genauen Berufsschultage, den Stundenplan etc.

Unterrichtsfächer
Berufsbezogener Bereich:
  • Kundenkommunikation und Kundenservice
  • Warenbezogene Prozesse
  • Wirtschafts- und Sozialprozesse
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Berufsübergreifender Bereich:
  • Englisch
  • Sport
  • Deutsch/Kommunikation
  • Religion
  • Politik/Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich:
  • E-Commerce
  • Datenverarbeitung
Folgende Unterrichtsfächer werden in allen Jahrgangsstufen unterrichtet:
  • Kundenkommunikation und Kundenservice
  • Wirtschafts- und Sozialprozesse

Verkürzungsmöglichkeiten

Die Dauer einer Ausbildung ist gesetzlich geregelt und wird in der Ausbildungsordnung festgelegt. Grundsätzlich kann die Ausbildung zum Verkäufer und Verkäuferin verkürzt werden. Jede Ausbildung hat nämlich eine festgelegte Regelausbildungszeit und eine Mindestausbildungszeit.

Hierfür bedarf es allerdings an bestimmten Voraussetzungen:

  • Schulische Vorbildung (Art des Abschlusses)
  • Vorausgegangene Ausbildung (Anrechnung der Ausbildungszeit einer ähnlichen Ausbildung)
  • Sehr gute Leistungen während der Ausbildung
  • Erste Berufserfahrung in diesem Beruf
Verkäufer
Die Regelausbildungszeit in diesem Ausbildungsberuf beträgt zwei Jahre. Die Mindestausbildungszeit ist allerdings auf ein Jahr festgelegt. Das heißt, diese Ausbildung kann maximal um ein Jahr verkürzt werden.

Um eine Ausbildung zu verkürzen, muss die auszubildende Person zusammen mit dem Ausbildungsunternehmen einen Antrag auf Verkürzung stellen. Der Antrag wird dann bei der Industrie- oder Handelskammer (IHK) eingereicht. Diese Maßnahme kann sowohl vor als auch während der Ausbildung vollzogen werden. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass der Antrag während der Ausbildung bereits ein Jahr vor Ausbildungsende beantragt werden muss.

Zusatzqualifikationen am BKCR
Während der Ausbildung:
  • KMK-Fremdsprachenzertifikat in Englisch
  • Fachschule für Wirtschaft- Schwerpunkt Personalwirtschaft (Voraussetzungen beachten!)
Nach bestandener Ausbildung:
  • Fachschule für Wirtschaft - Schwerpunkt Personalwirtschaft

Ansprechpartnerin für den Bildungsgang

Viktoria Wagner
Bildungsgangleiterin
E-Mail: Viktoria.Wagner@bkcr.info

Weitere Informationen zum Bildungsgang

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