Bei einem Umzug ändert sich einiges für dich. Dabei ist es egal, ob du in eine neue Stadt ziehst oder einfach nur in eine andere Wohnung im selben Ort. Wir zeigen dir, worauf du bei deinem Umzug achten musst.
Wenn du eine neue Wohnung beziehst, änderst du damit deinen Wohnsitz und musst dich bei den Behörden an- bzw. ummelden. Anmeldeformulare (sogenannte „Meldebögen“) sind im Rathaus, in den zuständigen Bürgerbüros oder online erhältlich. Weiterhin musst du deinen gültigen Personalausweis, deinen Mietvertrag und die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung deines Vermieters beim Amt vorlegen. Das Einwohnermeldeamt befindet sich meist im Rathaus. In der Regel ist die Ummeldung kostenlos. In Einzelfällen können allerdings Gebühren bis zu einer Höhe von 10 € erhoben werden. Einen Termin musst du beim Amt zwar nicht machen, allerdings solltest du dich vorher über die Öffnungszeiten informieren. Gut zu wissen: Oft musst du für die Ummeldung bestimmte Fristen (in der Regel zwei Wochen) einhalten, da sonst ein Ordnungsgeld erhoben werden kann. Zögere also nicht mit der Anmeldung, sondern nimm sie am besten direkt nach dem Umzug vor.
Die Wasserversorgung wird nach Verbrauch mit den Mietnebenkosten abgerechnet.
Für die Stromversorgung musst du dich als Kunde bei den verantwortlichen Unternehmen an deinem Wohnort anmelden. Der Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hausmeister informiert darüber, wer für die Versorgung zuständig ist.
Für die Stromversorgung gibt es eine besondere Regelung: Man kann Strom im Prinzip bei jedem in Deutschland (oder in einem Mitgliedsland der Europäischen Union) ansässigen Elektrizitätsunternehmen beziehen. Hier gibt es oft erhebliche Preisunterschiede. Auch die Art der Stromerzeugung kannst du wählen, heutzutage wird meist auf umweltfreundlichen Ökostrom gesetzt.
Die Kosten für die Zentralheizung werden mit den Mietnebenkosten erhoben. Etagen-, Kohle-, Gas und Ölheizungen laufen extra, die Versorgung muss von dir über einen Anbieter organisiert werden.
Es können auch noch weitere Kosten auftreten, die du übernehmen musst. In großen Mietshäusern kann es sein, dass zum Beispiel eine Reinigungskraft für das Treppenhaus oder ein Hausmeister von allen Parteien des Hauses bezahlt werden. Auch für die Müllabfuhr fallen Kosten an. Es gibt verschiedene Verteilerschlüssel, wie diese Kosten aufgeteilt werden:
Welcher Verteilerschlüssel angewendet wird, bestimmt der Vermieter oder die Kostenart gibt es vor.
Anbieterauswahl: In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen Telefonanschluss einzurichten. Neben einem reinen Festnetzanschluss, über den du ausschließlich telefonieren kannst, werden auch Kombinationen mit Internet und/oder Fernsehen angeboten. Diese Pakete bieten meist monatliche Pauschalpreise für die Nutzung an. Das kann günstiger sein als die Abrechnung pro Minute. Es empfiehlt sich, vorher gründlich zu recherchieren, welches Angebot – je nach Umfang der Nutzung – zu dir und deinem Telefonverhalten passt. Darüber hinaus kannst du auch den Vermieter fragen, welcher Anschluss bzw. Anbieter sich für die Wohnung am besten eignet.
Anschlusskosten: Es gibt verschiedene Angebote, unter denen du nach persönlichem Bedarf auswählen kannst. Welches das richtige ist, erfährst du bei einer Verbraucherberatung oder einem Preis/Leistungsvergleich im Internet. Hast du dich für einen Anbieter entschieden, bestellst du das gewünschte Paket entweder online oder in einer Filiale des jeweiligen Anbieters. Verträge werden meist für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel 24 Monate, abgeschlossen. Erst nach dieser sogenannten „Mindestvertragslaufzeit“ können einzelne Konditionen oder der Anbieter selbst gewechselt werden.
Für die Internetnutzung wird ein Provider (Anbieter) benötigt. Computerzeitschriften informieren regelmäßig über die verschiedenen Angebote und vergleichen die Preise der großen bundesweiten (oder internationalen) Provider. Nach Vertragsabschluss erhältst du die notwendige Hard- und Software zum Einrichten des Internets.
Jeder Haushalt in Deutschland muss monatlich den sogenannten „Rundfunkbeitrag“ bezahlen. Er wird von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhoben. Die Anmeldeformulare bekommst du in Sparkassen und Banken oder auf der Internetseite des Beitragsservices. Beziehst du bestimmte Leistungen wie etwa BAföG oder BAB, ist eine Befreiung von der Zahlung möglich.
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