Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation

39112 Magdeburg
Weiterbildungsangebot
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Die Weiterbildung mit starkem Praxisbezug unterstützt dich in deiner Funktion als Ausbilder*in, Sozialpädagog*in, Erzieher*in, Stützlehrer*in und Berater*in.

Mit der Rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation erwirbst du Fähigkeiten und Fertigkeiten, um Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Arbeits-, Berufs- und Persönlichkeitsförderung kompetent zu unterstützen.
Der Praxisbezug spielt in dieser Qualifizierung eine wesentliche Rolle.
Du wirst durch folgende Elemente gestärkt:
  • Konkrete Fallbearbeitung
  • Reflexion der eigenen Berufspraxis

Diese Aspekte helfen dir in deiner Rolle als:
  • Ausbilder*in
  • Sozialpädagog*in
  • Erzieher*in
  • Stützlehrer*in
  • Berater*in

Starttermine

Sie können bei uns zu folgenden Terminen starten:
  • 01.01.2026 (Einstieg noch möglich)

Inhalt

Die Lehrgangsinhalte orientieren sich an der Lehrgangsempfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) - Anforderungen nach § 66BBiG. Die Referent*innen sind in ihren Bereichen erfahrene Praktiker*innen, die ein hohes Maß an Kompetenz und fachlichem Wissen mitbringen.  
Kompetenzfeld I  Ausbildung junger Menschen mit Behinderung, Reflexion betrieblicher Ausbildungspraxis 
 
Kompetenzfeld II
Pädagogische und didaktische Aspekte in der Ausbildung junger Menschen mit Behinderung 
 
Kompetenzfeld III 
Medizinische und diagnostische Aspekte in der Ausbildung junger Menschen mit Behinderung 
 
Kompetenzfeld IV 
Psychologische Aspekte in der Ausbildung junger Menschen mit Behinderung 
 
Kompetenzfeld V 
System der beruflichen Rehabilitation - Rehabilitationskunde 
 
Kompetenzfeld VI 
Recht 
 
Kompetenzfeld VII 
Arbeitswissenschaftliche und arbeitspädagogische Aspekte in der Ausbildung junger Menschen mit Behinderung 
 
Kompetenzfeld VIII 
Interdisziplinäre Projektarbeit / Praxistransfer

Dauer

320 Stunden

Zugangsvoraussetzungen

Die Zusatzqualifikation richtet sich an:
  • Fachpersonal in der überbetrieblichen Ausbildung BaE integrativ § 117 SGB III, in den Werkstätten für behinderte Menschen, Einrichtungen der Arbeits- und Berufsförderung, Mitarbeiter*innen der Berufsberatung, Ausbilder*innen in Betrieben, die Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang mit behinderten Menschen im Umfang einer mindestens 80-stündigen Weiterbildung nachweisen müssen.

Abschluss

  • Kolloquium 
  • Zertifikat der Euro Akademie

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