Entwicklungsprozesse beobachten und dokumentieren

02826 Görlitz
Weiterbildungsangebot
Entwicklungsprozesse beobachten und dokumentieren
Lerne in unserer praxisorientierten Fortbildung die Instrumente zur Beobachtung und Dokumentation kennen, die für deine pädagogische Tätigkeit von großem Nutzen sind.

Beobachtungs- und Dokumentationsinstrumente kennenlernen

In der nationalen sowie internationalen Fachliteratur herrscht Einigkeit darüber, dass Beobachtung und Dokumentation zentrale Mittel darstellen, um Lern- und Entwicklungsprozesse von Kindern wahrzunehmen. Diese Methoden unterstützen dabei, die pädagogische Arbeit an den Interessen, Bedürfnissen und Kompetenzen der Kinder auszurichten. Nur durch Beobachtung und Dokumentation ist es möglich, ein tieferes Verständnis für die Kinder, ihre Persönlichkeit, Stärken, Kompetenzen, Interessen und Bedürfnisse zu gewinnen.


In diesem praxisorientierten Kurs erlernst du die Fähigkeiten, die du benötigst, um zu beobachten und zu dokumentieren. Der Kurs vermittelt dir folgende Aspekte:


  • Überblick über verschiedene Beobachtungs- und Dokumentationsinstrumente
  • Vertiefung der Durchführung
  • Planung der nächsten Schritte

Starttermine

Sie können bei uns zu folgenden Terminen starten:
  • 16.09.2026

Inhalt

  • Warum sind Beobachtung und Dokumentation Bestandteil meiner pädagogischen Arbeit? 
  • Wie führe ich eine Beobachtung durch?
  • Auf was muss ich achten, wenn ich beobachten bzw. dokumentieren will? 
  • Wie geht es nach der Beobachtung und Dokumentation weiter? 
  • Welche Instrumente der Beobachtung und Dokumentation gibt es? 
  • Wie kann ich die Kinder und Familien bei der Beobachtung und Dokumentation beteiligen?

Zugangsvoraussetzungen

Teilnehmen können pädagogische Fachkräfte sowie Kindertagespflegepersonen.  
Du kannst diesen Kurs auch im Rahmen deines Bildungsurlaubs absolvieren, um dich beruflich fort- und weiterzubilden. Bildung ist Ländersache. Demnach muss der Bildungsurlaub in dem Bundesland anerkannt sein, in dem du arbeitest.
 
Als Arbeitnehmer*in hast du in allen Bundesländern außer in Bayern und Sachsen einen gesetzlichen Anspruch auf diese Sonderform des bezahlten Urlaubs. In der Regel können pro Arbeitsjahr bis zu fünf Tage beim Arbeit gebenden Unternehmen beantragt werden. 
 
Bitte informiere dich vorher bei uns, ob dieser Kurs auch in deinem Bundesland anerkannt ist. Bei weiteren Fragen beraten wir gerne.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung der Euro Akademie

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