Quiz zum Thema Lohn­abrechnung und Versicherungen

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Die persönliche Sozialversicherungsnummer wird jedem Menschen automatisch bei der Geburt zugeteilt und sie bleibt das ganze Leben lang gleich. Sie ist gleichzeitig die Rentenversicherungsnummer. Spätestens bei Aufnahme der ersten Beschäftigung (also, wenn man z. B. eine Ausbildung beginnt) erhält man von der Deutschen Rentenversicherung einen Versicherungsnummernachweis. Auf diesem Nachweis stehen Name, Vorname und die Versicherungsnummer. Falls man seinen Namen ändert oder seinen Versicherungsnummernachweis verliert, kann man bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei seiner Krankenkasse einen neuen Nachweis beantragen.

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Das Nettoeinkommen ist das Einkommen nach dem Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zur Renten-, Arbeitslosen- sowie Kranken- und Pflegeversicherung. Deswegen ist es niedriger als das Bruttoeinkommen.

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Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung, d. h., jede Person muss sie haben.

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Seit dem Jahr 2008 wird in Deutschland jeder Person ab der Geburt oder dem Umzug nach Deutschland eine persönliche Steueridentifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt.

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Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, auf der vermerkt ist, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Manche Arbeitgeber verlangen bei der Bewerbung oder bei der späteren Einstellung die Vorlage eines Führungszeugnisses. Dieses kann bei der Meldebehörde des Wohnorts oder online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Die Ausstellung des Zeugnisses dauert in der Regel ca. zwei Wochen und kostet derzeit 13 Euro.