Quiz zum Thema Bewerbungs­unterlagen

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Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz im Jahr 2006 wurde in Deutschland festgelegt, dass Arbeitgeber in der Stellenanzeige kein Bewerbungsfoto anfordern dürfen. Falls der Bewerbung ein Foto beigefügt wird, darf es von Arbeitgebern nicht als Entscheidungskriterium bei der Personalauswahl dienen. In Deutschland muss in der Bewerbung also kein Foto mitgeschickt werden. Trotzdem ist es hierzulande immer noch üblich, auf das Deckblatt oder den Lebenslauf ein Bewerbungsfoto einzufügen. Arbeitgeber bewerten das in der Regel positiv. Es kann also durchaus von Vorteil sein, ein Foto zu verwenden. Dieses sollte aber auf jeden Fall vom Fotografen sein.

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Es ist nicht erlaubt, in seine Bewerbungsunterlagen das Logo der Firma einzubauen, bei der man sich bewirbt. An den im Unternehmenslogo verwendeten Farben könnte man sich zur Gestaltung der Bewerbungsunterlagen allerdings schon orientieren. Allgemein gilt jedoch, dass man es mit Farben und grafischen Elementen in den Bewerbungsunterlagen nicht übertreiben sollte. Wichtig ist, dass das Layout einheitlich und übersichtlich gestaltet ist.

0,6

Der Beruf der Eltern ist für die eigene Bewerbung nicht wichtig.

Auch die Religionszugehörigkeit ist für den Bewerbungsprozess nicht entscheidend. Es sei denn, man bewirbt sich bei einer religiösen Einrichtung.

Solltest du im Bewerbungsprozess überzeugen und es kommt zur Einstellung, musst du angeben, ob du Mitglied in einer Kirche bist. Diese Information braucht dein Arbeitgeber, um dein Nettogehalt richtig zu berechnen. Wenn du einer Kirche angehörst, musst du Kirchensteuer bezahlen.

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Alle Daten werden in umgekehrt chronologischer Reihenfolge aufgelistet.

Das bedeutet: Das aktuelle Ereignis steht ganz oben und die am längsten zurückliegende Station wird zuletzt aufgeführt.

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Rein rechtlich ist die Unterschrift auf dem Lebenslauf zwar keine Pflicht, aber es ist üblich, dass neben dem Anschreiben auch der Lebenslauf unterschrieben wird. So drückt man aus, dass die Angaben in den Bewerbungsunterlagen der Wahrheit entsprechen und hinterlässt bei Personalverantwortlichen einen positiven Eindruck.

David möchte unbedingt eine Ausbildung zum Baustoffprüfer machen und bewirbt sich bei einem Unternehmen in seiner Nähe. In seinem Anschreiben will David ausdrücken, wie gut er für den Ausbildungsberuf geeignet ist, in dem vor allem technisches Verständnis und gute mathematische Kenntnisse gefordert sind. Er hat sich unterschiedliche Formulierungen überlegt, die seine Fähigkeiten beschreiben sollen. Jetzt kann er sich nicht entscheiden, welche er in seinem Anschreiben verwenden soll ...

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Im Anschreiben ist es wichtig, dass man seine Fähigkeiten nicht einfach auflistet, sondern mit Erfahrungen wie Praktika, Nebenjobs, ehrenamtlichen Tätigkeiten oder Hobbys verknüpft und belegt. So macht David es in dem dritten Formulierungsvorschlag auch richtig: Seine Begeisterung für Mathe und Physik unterstreicht er damit, dass er sich auch in seiner Freizeit in der Technik-AG mit mathematischen und physikalischen Themen beschäftigt.

Hanna hat ihren Lebenslauf fast fertig erstellt. Bei der Auflistung ihrer praktischen Erfahrungen ist sie sich unsicher ...

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Den Nebenjob als Verkäuferin übt Hanna immer noch aus, deswegen hat sie den Vermerk lfd.=laufend ergänzt. Dementsprechend handelt es sich bei dem Nebenjob um die aktuellste praktische Erfahrung, die zuerst aufgelistet werden sollte. Darunter muss in dem gewählten Beispiel das zweiwöchige Praktikum als Mediengestalterin (04/2022) stehen und zum Schluss das Ferienpraktikum in der Verwaltung (07/2021), da es am längsten zurückliegt.

1,2,4,5

Abkürzungen (wie „MfG“ oder „BG“), zu persönliche Verabschiedungsformeln (z.B. „Liebe Grüße“ oder „Ciao Kakao“) oder sehr hochgestochene und veraltete Verabschiedung (wie „Hochachtungsvoll“) sind für den Abschluss des Anschreibens nicht geeignet. Stattdessen sollte man auf den Klassiker unter den Grußformeln „Mit freundlichen Grüßen“ setzen oder die Formulierung leicht anpassen (z.B. „Freundliche Grüße“).