Lehramt Sonderpädagogische Förderung (B.A.)

45141 Essen
2025
Studienangebot
Studieren an der Universität Duisburg-Essen

Lehramt Sonderpädagogische Förderung (B.A.)


Alle Lehrämter erfordern ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium (Master of Education).

Fächerkombinationen
Für den Bachelor-Studiengang mit der Lehramtsoption sonderpädagogische Förderung müssen Sie sich entweder für den Schwerpunkt Grundschule oder Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule entscheiden. In beiden Profilschwerpunkten studieren Sie zwei Sonderpädagogische Fachrichtungen. Derzeit werden die Sonderpädagogischen Fachrichtungen Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung (verpflichtend zu wählen) sowie Förderschwerpunkt Sprache angeboten. Seit dem Wintersemester 2024/2025 wird außerdem der Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation angeboten.

Für den Schwerpunkt Grundschule studieren Sie neben den zwei Sonderpädagogischen Fachrichtungen zusätzlich Lernbereich Mathematische oder Sprachliche Grundbildung (einer davon verpflichtend zu wählen) kombiniert mit einem weiteren Unterrichtsfach/Lernbereich: Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht), Englisch, Ev. Religionslehre, Kath. Religionslehre oder Sport.

Für den Schwerpunkt Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule studieren Sie neben den zwei Sonderpädagogischen Fachrichtungen zusätzlich Mathematik oder Deutsch (eins davon verpflichtend zu wählen) kombiniert mit einem weiteren Unterrichtsfach: Biologie, Chemie, Englisch, Ev. Religionslehre, Geschichte, Kath. Religionslehre, Physik, Wirtschaft-Politik, Technik oder Sport.

Für beide Schwerpunkte sind die Bereiche Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) und Bildungswissenschaften verpflichtend zu studieren.
1. Förderschwerpunkt:
  • Emotionale und soziale Entwicklung
2. Förderschwerpunkt:
  • Sprache oder
  • Hören und Kommunikation
Profilschwerpunkt Grundschule
  • Ein Lernbereich (Wahlpflichtfach)
    • Lernbereich Sprachliche Grundbildung oder
    • Lernbereich Mathematische Grundbildung
zu kombinieren mit einem Lernbereich/Unterrichtsfach:
  • Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht)**
  • Englisch
  • Ev. Religionslehre*
  • Kath. Religionslehre*
  • Sport (EP)
Profilschwerpunkt Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule
  • Ein Fach (Wahlpflichtfach)
    • Deutsch oder
    • Mathematik
zu kombinieren mit einem Unterrichtsfach:
  • Biologie
  • Chemie
  • Englisch
  • Ev. Religionslehre*
  • Geschichte
  • Kath. Religionslehre*
  • Physik
  • Sport (EP)
  • Technik
  • Wirtschaft-Politik

    EP: Eignungsprüfung, s. besondere Einschreibungsvoraussetzungen
    *Um die Evangelische oder Katholische Religionslehre später unterrichten zu dürfen, benötigen Sie die jeweilige kirchliche Unterrichtserlaubnis (Vocatio bzw. Missio canonica). Voraussetzung dafür ist u.a. die eigene Mitgliedschaft in der Evangelischen bzw. Katholischen Kirche.
    **Der Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) umfasst Studieninhalte aus den Fächern Biologie, Chemie, Geographie, Geschichte, Physik, Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Technik.
Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ)
„Ziel dieser Studieneinheit ist es, angehende Lehrerinnen und Lehrer auf die Alltagsrealität in sprachlich heterogenen Klassen vorzubereiten und ihnen Handlungsmöglichkeiten im Rahmen einer sprachsensiblen Unterrichtsgestaltung aufzuzeigen.“ Das Modul DaZ wird von der Fakultät für Geisteswissenschaften verantwortet. 

Die Universität Duisburg-Essen bietet ab dem Wintersemester 2014/2015 die Zusatzqualitfikation "Sprachbildung in mehrsprachiger Gesellschaft (ZuS)" an. 
Bildungswissenschaften
Vermittelt werden die für die Ausführung eines Lehramtes grundlegenden Inhalte der Bildungswissenschaften in ihren Bezugsdisziplinen Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie. Das Pflichtelement schafft die Grundlagen für das Verständnis von Bildungs-, Lern- und Erziehungsprozessen und deren Analyse und Reflexion. Sie erwerben ein wissenschaftlich fundiertes, an pädagogischen Handlungsfeldern orientiertes Professionswissen, um pädagogische Problem- und Aufgabenstellungen identifizieren zu können und adäquate Handlungsmöglichkeiten für die künftige schulische Praxis zu entwickeln.
Überschneidungsfreies Studieren
Um Studierenden in der gestuften Lehrerbildung Studierbarkeit zu gewährleisten, gibt es an der Universität Duisburg-Essen (UDE) das „Zeitfenstermodell“. Dieses Modell ermöglicht Studierenden ein Lehramtsstudium innerhalb der Regelstudienzeit und minimiert Überschneidungen bei Lehrveranstaltungen. 
Besondere Einschreibungsvoraussetzungen
Für alle Lehramtsstudiengänge ist die Teilnahme am Online-Self-Assessment (Skala®) des Zentrums für Lehrkräftebildung Einschreibungsvoraussetzung. 

Die Einschreibung zum Studium des Unterrichtsfaches Sport ist abhängig vom Nachweis der besonderen Eignung für dieses Fach.
Weitere Sprachkenntnisse

Bis zum Vorbereitungsdienst sind Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachzuweisen. (i.d.R. durch Hochschulberechtigung)

  • Keine Zugangsvoraussetzung für das Studium, Nachweis ist erst bei der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst zu erbringen; wird i.d.R. durch die Hochschulzugangsberechtigung erfüllt.
  • Wer mit der fachgebundenen Hochschulreife des Berufskollegs nur eine Fremdsprache nachweisen kann, muss während des Studiums eine zweite Fremdsprache erwerben und nachweisen.
  • Wer Deutsch nicht als Erstsprache erlernt hat, aber seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachzuweisen.
Studienbegleitende Auslandsaufenthalte
Für das Studium einer modernen Fremdsprache (Englisch) ist ein mindestens 3-monatiger Auslandsaufenthalt in einem Land, in dem Englisch als Landessprache gesprochen wird, verpflichtend vorgeschrieben (LABG 2016). Näheres regelt die Fachprüfungsordnung.
Pflichtpraktika
  • Das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP) umfasst 90 Stunden an 25 Tagen (5 Wochen).
  • Das Berufsfeldpraktikum umfasst 80 Stunden.

Alle Praxisphasen werden schriftlich in dem Portfolio Praxiselemente festgehalten. Die Pflicht zur Führung des Portfolios beginnt mit Aufnahme des ersten Praxiselements (i.d.R. Eignungs- u.d Orientierungspraktikum) und endet mit dem Vorbereitungsdienst (ehemals Referendariat).

  1. Das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP) findet im 1. Studienjahr während eines Schulhalbjahres des Bachelorstudiums an einer Schule statt. Es umfasst 25 Tage (5 Wochen), die im Anschluss an ein Vorbereitungsseminar absolviert werden. Es dient der kritisch-analytischen Auseinandersetzung mit der Schulpraxis, der Reflexion der Eignung für den Lehrerberuf und der Entwicklung einer professionsorientierten Perspektive für das weitere Studium.

  2. Das Berufsfeldpraktikum im 5. Bachelor-Semester ist ein mindestens vierwöchiges, außerschulisches Praktikum, das den Studierenden konkretere berufliche Perspektiven außerhalb des Schuldienstes eröffnet oder Einblicke in die für den Lehrerberuf relevanten außerschulischen Tätigkeitsfelder gewährt. 

Die sonderpädagogischen Fachrichtungen vermitteln den Studierenden fachrichtungsübergreifendes sonderpädagogisches Wissen zu entwicklungspsychologischen Grundlagen mit Bezug zum Kindes- und Jugendalter sowie linguistische und sprachpathologische Kenntnisse. Studierenden wird Theorien, Prinzipien und Methoden der Rehabilitationspädagogik und -soziologie sowie der Heilpädagogik und Konzeptionen der Gesundheits- und Entwicklungsförderung sowie Präventionsmaßnahmen im sonderpädagogischen Kontext vermittelt. Sie erlangen vertiefte Kenntnisse über wissenschaftstheoretischer Modelle und wissenschaftlicher Forschungsmethoden im Anwendungsbezug zu relevanten sonderpädagogischen und inklusionsorientierten Problem und Aufgabenfeldern und können diese vergleichend gegenüberstellen und einordnen.

Die Studierenden erwerben mit Abschluss des Masters primär die Qualifikation zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung, welcher die Erwerbstätigkeit als Lehrkraft an Förderschulen sowie in anderen Schulformen entsprechend den fachlichen und sonderpädagogischen Anforderungen (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen/ Grundschulen) zum Ziel hat. Sie werden jedoch auch zur Lehrtätigkeit in außerschulischen Bildungseinrichtungen befähigt.

Weitere Informationen zum Studiengang

Lehramt

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