Medizin (Staatsexamen)

45141 Essen
2026
Studienangebot
Studieren an der Universität Duisburg-Essen

Medizin (Staatsexamen)


Die ärztliche Ausbildung umfasst

  • ein Studium der Medizin von sechs Jahren und drei Monaten und eine praktische Ausbildung "Praktisches Jahr" von 48 Wochen,
  • eine Ausbildung in erster Hilfe,
  • einen Krankenpflegedienst von drei Monaten,
  • eine Famulatur von vier Monaten, welche für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung oder einer geeigneten ärztlichen Praxis, für zwei Monate in einem Krankenhaus oder einer stationären Rehabilitationseinrichtung sowie einen Monat in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung durchgeführt werden muss.
  • die Ärztliche Prüfung, die in drei Abschnitten abzulegen ist.

Das Studium der Medizin stellt hohe Anforderungen an die Studierenden: Ein breites Spektrum von wissenschaftlichen Fächern (naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen, klinische Fächer und Bereiche aus Psychologie und Soziologie) und dementsprechend eine erhebliche Wissensfülle müssen bewältigt werden; die Integration des theoretischen und praktischen Wissens im Hinblick auf den einzelnen Krankheitsfall ist zu leisten; und schließlich stellt der Umgang mit kranken Menschen innerhalb der Ausbildung besondere Anforderungen an die Persönlichkeit und die Kommunikationsfähigkeit. Die medizinische Ausbildung, die dies alles vermitteln soll, vollzieht sich in einer klaren Strukturierung von drei Abschnitten.

Vergabe der Studienplätze
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt ausschließlich über hochschulstart.de.

Für den zulassungsbeschränkten Studiengang Medizin gibt es eine festgelegte Anzahl von Studienplätzen. Das im Folgenden dargestellte Verfahren gilt nur für Bewerber*innen mit EU-/EWR-Staatsangehörigkeit und Bildungsinländer*innen. Im bundesweiten Vergabeverfahren wird zuerst eine geringe Anzahl an Studienplätzen über Vorabquoten an besondere Zielgruppen (z.B. ausländische Bewerber*innen, Landarztquote, Zweitstudienbewerber*innen etc.) vergeben. Im Anschluss erfolgt die Vergabe der gesamten restlichen Studienplätze anhand von drei Hauptquoten. Alle Bewerber*innen werden automatisch in allen drei Quoten erfasst:

  • Abiturbestenquote (30 %)
  • Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) (10 %)
  • Quote für das Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) (60 %)
Abiturbestenquote (30 %):
Auf der Rangliste der Abiturbestenquote entscheidet die Punktzahl des Abiturergebnisses und als nachrangiges Kriterium ein geleisteter Dienst und das Los. Zuerst werden 16 Landes-Ranglisten zum Zwecke der Vergleichbarkeit gebildet (je Bundesland). Danach werden diese 16 Ranglisten zum Zwecke der Vergleichbarkeit nach einer speziellen Berechnung (Sainte-Laguë-Verfahren) in eine Bundesliste für ganz Deutschland umgewandelt.
Zusätzliche Eignungsquote (10 %):
Innerhalb der ZEQ-Quote werden schulnotenunabhängige Kriterien wie Studierfähigkeitstests, Berufsausbildung, Berufstätigkeit, Dienst, Preise und Interviews berücksichtigt. Diese Kriterien werden von den Hochschulen ausgewählt und gewichtet (100 Punkte-Skala).
Auswahlverfahren der Hochschule (60 %):
Die restlichen 60 % werden durch das Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) vergeben, es können max. 100 Punkte erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass für die Bewerbung für einen Studienplatz seit dem Wintersemester 2020/2021 der Test für die Medizinischen Studiengänge (TMS) eines der Bewerbungskriterien darstellt. Die Teilnahme ist freiwillig. Bewerber*innen, die am TMS teilnehmen möchten, müssen sich selbst bei der TMS-Koordinationsstelle anmelden.

Anerkannte Dienste im fachlich einschlägigen Bereich

Anerkannt werden folgende Dienste (ab mindestens 11 vollendeten Monaten Dauer):

  • Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr, Internationaler Jugendfreiwilligendienst, Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst Weltwärts, Europäischer Freiwilligendienst, Anderer Dienst im Ausland (ADIA), Zivildienst, Freiwilliger Wehrdienst, Dienst/ehrenamtliche Tätigkeit mindestens 2 Jahre Dauer bei folgenden Einrichtungen: Johanniter, Malteser, Feuerwehr, DLRG, ASB, DRK/DKMS, THW.

Es werden Vorkurse für Medizinstudierende angeboten. Die Kursteilnahme ist freiwillig, wird jedoch dringend empfohlen.

Pflichtpraktika
Es ist ein 90-tägiger Krankenpflegedienst vor Beginn des Studiums (frühestens nach Aushändigung des Hochschulzugangsberechtigungszeugnisses) oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung mit einem vergleichbaren Pflegeaufwand abzuleisten.

Es ist zudem eine viermonatige Famulatur (120 Kalendertage) während der unterrichtsfreien Zeiten nach bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und vor dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung während des klinischen Studienabschnittes abzuleisten. Die Tätigkeit als Famula/Famulus wird in drei Famulaturabschnitten abgeleistet:

  • für die Dauer eines Monats (30 Tage) in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung,
  • für die Dauer von zwei Monaten (60 Tage) in einem Krankenhaus oder in einer
  • für die Dauer eines Monats (30 Tage) in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung (sog. „Hausarztfamulatur“).

Das Praktische Jahr (PJ) gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte (Tertiale) von je 16 Wochen und findet nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung statt. Das PJ gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte (Tertiale) von je 16 Wochen

  • in Innerer Medizin
  • in Chirurgie und
  • in der Allgemeinmedizin oder in einem der übrigen, nicht in den Nummern 1 und 2 genannten, klinisch-praktischen Fachgebieten.

Berufsmöglichkeiten/Arbeitsmarkt

Das Medizinstudium soll dazu befähigen, ärztlich tätig zu sein und eine ärztliche Weiterbildung beginnen zu können. So definiert die Medizinische Fakultät am Campus Essen in ihrer Studienordnung die Studienziele. Hierbei steht aber nicht nur ein Aspekt der ärztlichen Tätigkeit, der direkte Umgang mit Patienten, im Vordergrund. Der ärztliche Beruf kann vielfältig ausgeübt werden: wir finden Ärztinnen und Ärzte nicht nur am Krankenbett, sondern auch in Wissenschaft und Forschung, öffentlichem Gesundheitsdienst und in der Industrie.

Alle Ärztinnen/Ärzte durchlaufen eine in der Approbationsordnung vom Gesetzgeber festgelegte Ausbildung, das Medizinstudium. Während des Studiums erhalten sie ein naturwissenschaftlich fundiertes Bild über Krankheiten des Menschen und deren Therapie. Der Gesetzgeber vermeidet die Definition des Berufsbildes der Ärztin/des Arztes. Dieses verändert sich mit der Entwicklung der Medizin und den sich wandelnden Bedürfnissen der Gesellschaft, sodass es ein allgemein gültiges "Berufsbild der Ärtzin/des Arztes" nicht geben kann.

Weitere Informationen zum Studiengang

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