Lehramt an Grundschulen (M.Ed.)

45141 Essen
2025
Studienangebot
Studieren an der Universität Duisburg-Essen

Lehramt an Grundschulen (M.Ed.)


Im Master-Studiengang setzen Sie die Fächer des Bachelor-Studiengangs fort.

Die Studierenden legen bei der Immatrikulation fest, welchen Lernbereich oder welches Unterrichtsfach sie als vertieftes Studium gemäß § 9 Abs. 3 GPO fortsetzen wollen.

Wird der Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) fortgesetzt, muss dieser als vertieftes Studium gewählt werden.

Das Studium der Bereiche Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) und Bildungswissenschaften ist ebenfalls verpflichtend.

Studiengangs- oder Hochschulwechsler erkundigen sich bitte auf den Studiengangsseiten des Bachelor-Studiengangs über die Fächerkombinationsmöglichkeiten und Anforderungen.
Weitere Sprachkenntnisse
Studierende eines Lehramtsstudiums müssen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachweisen. Studierenden ohne Allgemeine Hochschulreife fehlt i.d.R. dieser Nachweis (z. B. Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife am Berufskolleg mit nur einer Fremdsprache). Dieser muss bis zur Anmeldung zum Vorbereitungsdienst erbracht werden. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt hat und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, muss lediglich Kenntnisse in einer Fremdsprache nachweisen (LZV 2016 §11). Der Nachweis von zwei Fremdsprachen ist daher keine Zugangsvoraussetzung für das Studium. Für einzelne Teilstudiengänge werden bestimmte Sprachkenntnisse als Zugangsvoraussetzung für das Bachelor- bzw. Masterstudium verlangt und müssen entweder zur Einschreibung (Bachelor / Master) oder im Studienverlauf nachgewiesen werden.

Die Sprachanforderungen im Fach Englisch müssen bereits zur Einschreibung bzw. im Verlauf des Bachelor-Studiums nachgewiesen werden. Studiengangs- oder Hochschulwechsler erkundigen sich bitte auf den Studiengangsseiten des Bachelor-Studiengangs.
Studienbegleitende Auslandsaufenthalte
Der verpflichtende Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten im Fach Englisch ist bereits im Bachelorstudium abzuleisten (Näheres regelt die Fachprüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs).
Pflichtpraktika
  • Praxissemester: 5 Monate

Alle Praxisphasen werden schriftlich in dem Portfolio Praxiselemente (ein selbst angelegter Ordner, in dem Sie Dokumente und Ergebnisse der Selbstreflexion sammeln) festgehalten, um somit die Entwicklungsschritte im Kompetenzaufbau systematisch zu dokumentieren. Die Pflicht zur Führung des Portfolios beginnt mit Aufnahme des ersten Praxiselements (i.d.R. Eignungs- und Orientierungspraktikum) und endet mit dem Vorbereitungsdienst (ehemals Referendariat).

Das Praxissemester findet im 2. Semester (spätestens im dritten Semester) des Masters statt und wird am Lernort Schule bzw. am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und in universitären Begleitveranstaltungen absolviert.

Weitere Informationen zum Studiengang

Lehramt

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