Lehramt an Berufskollegs (M.Ed.)
45141 Essen
2025
Studienangebot
Lehramt an Berufskollegs (M.Ed.)
Im Master-Studiengang setzen Sie die Fächer des Bachelor-Studiengangs fort.
Das Studium des Bereichs Bildungswissenschaften ist ebenfalls verpflichtend.
Studiengangs- oder Hochschulwechsler erkundigen sich bitte auf den Studiengangsseiten des Bachelor-Studiengangs über die Fächerkombinationsmöglichkeiten und Anforderungen.
Weitere Sprachkenntnisse
Studierende eines Lehramtsstudiums müssen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst Kenntnisse in zwei Fremdsprachen nachweisen. Studierenden ohne Allgemeine Hochschulreife fehlt i.d.R. dieser Nachweis (z. B. Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife am Berufskolleg mit nur einer Fremdsprache). Dieser muss bis zur Anmeldung zum Vorbereitungsdienst erbracht werden. Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt hat und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, muss lediglich Kenntnisse in einer Fremdsprache nachweisen (LZV 2016 §11).Der Nachweis von zwei Fremdsprachen ist daher keine Zugangsvoraussetzung für das Studium. Für einzelne Teilstudiengänge werden bestimmte Sprachkenntnisse als Zugangsvoraussetzung für das Bachelor- bzw. Masterstudium verlangt und müssen entweder zur Einschreibung (Bachelor / Master) oder im Studienverlauf nachgewiesen werden.
Die Sprachanforderungen in den Fächern Englisch, Französisch und Spanisch müssen bereits zur Einschreibung bzw. im Verlauf des Bachelor-Studiums nachgewiesen werden. Studiengangs- oder Hochschulwechsler erkundigen sich bitte auf den Seiten des Bachelor-Studiengangs.
Studienbegleitende Auslandsaufenthalte
Der verpflichtende Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten in den Fächern Englisch, Französisch und Spanisch ist bereits im Bachelorstudium abzuleisten (Näheres regeln die Fachprüfungsordnungen des Bachelor-Studiengangs).Pflichtpraktika
- Praxissemester: 5 Monate
- Fachpraktische Tätigkeit: 27 Wochen bis spätestens zur Anmeldung der Master-Arbeit (falls noch nicht absolviert).
Für den Zugang zum Vorbereitungsdienst ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit im Umfang von 12 Monaten Dauer nachzuweisen. Der überwiegende Teil der fachpraktischen Tätigkeit (27 Wochen) sollte nach Möglichkeit bis zur Zulassung zum Masterstudiengang nachgewiesen werden; spätestens aber muss der Nachweis bis zur Anmeldung der Master-Arbeit vorliegen. Die restlichen Wochen sind bis zum Antritt des Vorbereitungsdienstes nachzuweisen.
Das Praxissemester findet im 2. Semester (spätestens im dritten Semester) des Masters statt und wird am Lernort Schule bzw. am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und in universitären Begleitveranstaltungen absolviert.
Die fachpraktische Tätigkeit findet in Betrieben statt.
Ausbildungs- und Berufszeiten, Dienste, Praktika und vergleichbare Tätigkeiten können als fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden (LZV 2016; §5). Ansprechpersonen dafür sind die für das Lehramt zuständigen Mitarbeiter/-innen im Prüfungswesen.
Weitere Informationen zum Studiengang
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