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Soziale Arbeit setzt sich für das Wohlergehen und die Teilhabe des Individuums ein, fördert Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit, sorgt für den sozialen Zusammenhalt des Gemeinwesens und für soziale Gerechtigkeit. Der Bachelorstudiengang Soziale Arbeit vermittelt, wie passende Lösungen für akute Probleme gefunden, Methoden angewendet und Konflikte analysiert werden sowie wie präventiv interveniert werden kann.
OVERVIEW
Möglichkeiten kennen und Grenzen einschätzen
Der Bachelorstudiengang qualifiziert Studierende für eine Tätigkeit in allen Feldern der Sozialen Arbeit. Sie leisten professionelle Hilfe zur Selbsthilfe für Menschen, die in Notlagen geraten sind und sich oftmals ohne fremde Unterstützung nicht aus ihrer Situation befreien können. Sie werden in die Lage versetzt, im Bereich der Frühen Hilfen das Kindeswohl zu berücksichtigen und zu schützen, Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken und Beratungen für Menschen in schwierigen Situationen anzubieten. Die Absolvent*innen können mit Menschen mit psychischen Erkrankungen professionell umgehen, ihnen unterstützend zur Seite stehen und auf die besonderen Schwierigkeiten eingehen, die aufgrund von Armut, Behinderung oder im Alter entstehen können.
Fachliche Kompetenzen kombinieren
Der Bachelorstudiengang Soziale Arbeitet bietet eine breit angelegte, wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisbezogene Basis. Das Studium ermöglicht eine akademische Ausbildung von Fachpersonal, in der nicht nur krisenorientierte Interventionsmethoden vermittelt werden, sondern auch ganzheitliche Präventionskonzepte und bildende Fachansätze. Damit soll den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen in der Arbeit mit und für Menschen über deren gesamte Lebensspanne auf hohem fachlichem Niveau begegnet werden.
Lernen durch Praxis
Für alle Studierenden ist im 5. Semester ein Praktikum mit einem Umfang von 800 Stunden vorgesehen. Damit erhalten Studierende die Möglichkeit, sich über einen längeren Zeitraum mit den Anforderungen der Arbeitswelt auseinanderzusetzen. Während des Praxissemesters werden die Studierenden kontinuierlich begleitet, um ihre Aufgaben und Erfahrungen gut vor- und nachzubereiten und in Hinblick auf die Verbindung von Theorie und Praxis zu reflektieren.
PERSPECTIVES
Soziale Arbeit studieren und dann? Ob in Schulen, Ämtern oder Beratungsstellen, der Bedarf an Fachpersonal im Bereich der Sozialen Arbeit ist in den letzten Jahren weiter gestiegen. Die Arbeitsfelder sind breit gefächert und von einem beständigen Wandel gesellschaftlicher und gesetzlicher Aufgaben geprägt. Sie befinden sich in der Flüchtlings- und Migrationsarbeit, in Programmen zum Kinderschutz, in der Jugendsozialarbeit, als Erziehungshilfe und als Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohenden) seelischen Behinderungen. Auch im Bereich der Gesundheitsförderung und Rehabilitation von Menschen mit chronischen oder psychischen Erkrankungen wird zunehmend sozialpädagogisches Personal tätig. Hinzu kommt der Bildungsbereich, der sich mit neuen Inklusionsansprüchen weiter ausdifferenziert.
Zudem können Absolvent*innen in der systematischen Gestaltung von Sozialräumen und neuen kommunalen Strukturen sowie in der betrieblichen Sozialarbeit Beschäftigung finden.
Der Studiengang Soziale Arbeit wurde auf der Grundlage des § 3 des Anerkennungsgesetzes Soziale Arbeit von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg als berufsrechtlich geeignet erklärt. Damit führt das Studium bei erfolgreichem Abschluss zur staatlichen Anerkennung als Sozialpädagog*in beziehungsweise Sozialarbeiter*in.
Der Bachelorstudiengang bereitet optimal auf die Masterstudiengänge Soziale Arbeit und Intermediale Kunsttherapie vor.
ADMISSION
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife gemäß § 37 HmbHG
Hochschulzugang für Berufstätige gemäß § 38 HmbHG über Eingangsprüfung (entsprechend der Eingangsprüfungsordnung)
Ein mindestens einmonatiges Vorpraktikum ist für das Studium Soziale Arbeit eine Voraussetzung. Dies muss in einer durch die Hochschule anerkannten Einrichtung des Sozial- und Gesundheitswesen gemäß Zulassungsordnung absolviert werden, z.B. in Kindertagesstätten und Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienhilfe oder der Seniorenarbeit. Freiwilligendienste in sozialen Bereichen (z.B. FSJ, BFD) werden hierfür anerkannt.