Lehramt für Sonderpädagogik (Staatsexamen)
Zulassungsvoraussetzungen
Neben der allgemeinen Hochschulreife berechtigt auch die fachgebundene Hochschulreife der Berufsoberschule oder der Fachoberschule mit einer der Ausbildungsrichtungen Sozialwesen oder Gesundheit (im Schulversuch) zum Lehramtsstudium für Sonderpädagogik.
Studienbeginn und -dauer
Die Aufnahme des Studiums ist nur zu einem Wintersemester möglich. Die Mindeststudienzeit beträgt 8 Semester, die Regelstudienzeit 9 Semester, die maximale Studienzeit 14 Semester.
Fachrichtungen
Folgende sonderpädagogische Fachrichtungen werden derzeit in Würzburg angeboten:
- Geistigbehindertenpädagogik
- Körperbehindertenpädagogik
- Lernbehindertenpädagogik
- Pädagogik bei Sehbeeinträchtigungen
- Sprachheilpädagogik
- Pädagogik bei Verhaltensstörungen
Insgesamt sind 120 Leistungspunkte im Bereich der Sonderpädagogik zu erbringen, davon entfallen 90 ECTS auf die vertieft studierte sonderpädagogische Fachrichtung (Hauptfach), 30 ECTS auf das Qualifizierungsstudium (Nebenfach). Hinsichtlich der Fächerverbindungen gibt es an der Stelle keinerlei Vorgaben oder Einschränkungen: Jedes Hauptfach kann mit jedem Nebenfach kombiniert werden.
Erweiterung/Zusatzqualifikation
Das Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik kann erweitert werden durch das Studium einer sonderpädagogischen Qualifikation. Zudem ist auch ein Erweiterungsstudium mit einem Unterrichtsfach möglich. Dies betrifft die Fächer Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, Geographie, Geschichte, Informatik, Mathematik, Musik, Physik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre, Politik und Gesellschaft (vormals "Sozialkunde") sowie Sport.
Weiterhin ist ein Erweiterungsstudium an der Universität Würzburg in der Didaktik der Grundschule bzw. in den Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule möglich. Nachträglich kann darüber hinaus auch das Studium einer fremdsprachlichen Qualifikation gewählt werden.
Durch die Wahl einer (nicht nachträglichen) Erweiterung verlängert sich die Regelstudienzeit um zwei Semester. Die Maximalstudiendauer bleibt jedoch unberührt.