Rechtswissenschaft (Staatsexamen)

97070 Würzburg
2025
Studienangebot

Rechtswissenschaft (Staatsexamen)

Im Studium der Rechtswissenschaft wird ein besonderes Augenmerk an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg auf rechtshistorische und rechtsphilosophische Grundlagen gelegt. Darüber hinaus zeichnet sich die rechtswissenschaftliche Ausbildung in Würzburg durch ihre internationale und insbesondere europäische Ausrichtung aus, um die Studierenden bestmöglich auf den globalisierten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Umfassende Begleit- und Aufbaustudienmöglichkeiten im Europäischen Recht werden ergänzt durch ein breites Fachsprachenangebot mit Einführungen in ausländische Rechtsordnungen. Besonders engagiert ist die Fakultät auch in den Bereichen der universitären Examensvorbereitung und des E-Learnings. Seit dem Wintersemester 2007/2008 existiert schließlich ein fakultätsübergreifendes Vorlesungsprojekt zur Vermittlung interkultureller Kompetenz an Studierende aller Fachrichtungen.

Das juristische Studium gliedert sich in drei Phasen:
1. Das Studium in der Grundphase (1. bis 3. Semester)
Im Grundstudium sollen in erster Linie die Grundkurse im Bürgerlichen Recht, im Öffentlichen Recht und im Strafrecht besucht und die dort angebotenen Abschlussklausuren bestanden werden. Die erfolgreiche Teilnahme an den Abschlussklausuren in den Grundkursen ist Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung. Daneben sollen die Vorlesungen in den Grundlagenfächern (Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie) besucht werden.

In dieser Phase kann bereits der fachspezifische Fremdsprachennachweis erworben werden. Das Fachsprachenprogramm gliedert sich in drei Stufen: Sprachkurse, Fachsprachenkurse und Einführungen in die ausländischen Rechte. Es bereitet auf Auslandspraktika, Auslandssemester und ggf. Wahlstationen im Ausland vor.

Abgeschlossen wird die Grundphase mit der Zwischenprüfung, die sich aus vier Klausuren zusammensetzt und thematisch die drei Hauptfächer (Grundkurse) sowie ein Grundlagenfach umfasst.
2. Das Studium in der Mittelphase (4. bis 6. Semester)
In der Mittelphase soll das in den Grundkursen erworbene Wissen vertieft und erweitert werden. Dabei sollen Zeugnisse für die Übungen für Fortgeschrittene in den Vorlesungen Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht erworben werden. Das Bestehen der Übungen für Fortgeschrittene ist Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Ersten Juristischen Staatsprüfung. In dieser Phase soll ferner mit dem Schwerpunktstudium begonnen werden.

Das Schwerpunktbereichsstudium, dessen Aufnahme ab dem 4. Semester empfohlen wird, hat einen vom Studierenden gewählten Schwerpunktbereich zum Gegenstand. An der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg stehen die folgenden 14 Schwerpunktbereiche zur Wahl:

  • S1: Grundlagen des Rechts
  • S2: Privatrechtsdogmatik und Zivilrechtspflege
  • S3: Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht und Rechtsvergleichung
  • S4: Europäisches und internationales Privat- und Handelsrecht und Schiedsgerichtsbarkeit
  • S5: Rechtsvergleichung
  • S6: Arbeitsrecht im Unternehmen
  • S7: Gesellschaftsrecht und Steuerrecht
  • S8: Wettbewerb und Regulierung
  • S9: Globales und europäisches Recht der Wirtschaft und Innovation
  • S10: Europäisches und internationales Wirtschaftsrecht
  • S11: Europäischer und internationaler Menschenrechtsschutz
  • S12: Staat und Verwaltung
  • S13: Kriminalwissenschaften
  • S14: Französisches Recht
3. Die Wiederholungs- und Vertiefungsphase (7. und 8. Semester)
Diese Phase dient der unmittelbaren Examensvorbereitung. Daher wird hier ein ambitioniertes Examensvorbereitungsprogramm mit Jahreskurs, Klausurentraining, Probeexamen und Prüfungssimulationen angeboten. Darüber hinaus können die Studierenden bereits in dieser Phase ihr Schwerpunktbereichsstudium abschließen und sich der Juristischen Universitätsprüfung unterziehen.

Berufliche Perspektiven nach dem Studium
Die Juristische Fakultät bildet für hochqualifizierte Rechtsberufe aus.

Die Erste Juristische Prüfung legt den wesentlichen Grundstein für den anschließenden Juristischen Vorbereitungsdienst und die Befähigung zum Richteramt.

Die Berufsfelder nach Studium und Vorbereitungsdienst sind vielfältig. So bietet sich nicht nur das klassische Berufsbild des Staatsanwaltes, Richters oder Notars an, sondern auch eine Tätigkeit als selbständiger oder angestellter Rechtsanwalt in einer Rechtsanwaltskanzlei.

Weitere Tätigkeiten in der Politik, bei Behörden oder internationalen Organisationen, Lehre und Forschung stehen neben den "Volljuristen" auch Absolventen der anderen juristischen Studiengänge offen.

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