Aufbaustudiengang Europäisches Recht (LL.M. Eur.)
97070 Würzburg
2025
Studienangebot
Aufbaustudiengang Europäisches Recht (Magister)
An der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg besteht die Möglichkeit, den akademischen Grad Magister des Europäischen Rechts (LL.M. Eur.) zu erwerben. Zu diesem Zweck wird der Aufbaustudiengang „Europäisches Recht“ als Postgraduiertenstudiengang angeboten. Dieser soll qualifizierten inländischen und ausländischen Absolventinnen und Absolventen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften oder vergleichbarer universitärer Studiengänge die Möglichkeit bieten, über ihre Grundausbildung hinaus eine vertiefte Zusatzausbildung im Europäischen Recht zu erlangen.
Qualifikation für den Aufbaustudiengang
Voraussetzung für die Teilnahme am Aufbaustudiengang ist der über- durchschnittliche berufsqualifizierende Abschluss eines Universitätsstudiums in Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften oder in einem vergleichbaren Studiengang.Eine in der Bundesrepublik Deutschland mit mindestens der Note „befriedigend“ abgelegte Juristische Staatsprüfung erfüllt diese Voraussetzung. Auf Antrag eines am Aufbaustudiengang mitwirkenden Mitglieds der Juristischen Fakultät können im Europäischen Recht besonders qualifizierte Bewerberinnen oder Bewerber vom Erfordernis eines überdurchschnittlichen Abschlusses befreit werden.
Die Lehrveranstaltungen finden überwiegend in deutscher Sprache statt. Ausländische Bewerberinnen und Bewerber mit nichtdeutscher Muttersprache müssen deshalb vor der Einschreibung die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ (DSH) ablegen, soweit sie hiervon nicht aufgrund des Erwerbs eines gleichwertigen Zeugnisses befreit sind. Diese Sprachprüfung kann auch an der Universität Würzburg vor Durchführung der Einschreibung abgelegt werden. Die Liste der gleichwertigen Zeugnisse, das Bewerbungsformular für die Sprachprüfung sowie weitere Informationen können im Internet in deutscher Sprache abgerufen werden. Zur Vorbereitung auf die Sprachprüfung wird ein Vorbereitungskurs angeboten, der jeweils im Frühjahr und Herbst während der vorlesungsfreien Zeit stattfindet und sehr zu empfehlen ist.
Der Ablauf Ihres Aufbaustudiums
Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester. Davon entfallen zwei Semester auf den Besuch von Lehrveranstaltungen und den Erwerb entsprechender Leistungsnachweise. Das dritte Semester dient der Anfertigung der Magisterarbeit.Das aktuelle Studienprogramm des Aufbaustudiums wird rechtzeitig vor der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters festgesetzt und bekannt gemacht, wobei der Studien- und Prüfungsausschuss besondere Schwerpunkte (z.B. „Europäisches Wirtschaftsrecht“ - SEWIR) zur Wahl stellen kann. Die einzelnen Lehrveranstaltungen können Sie aus dem Studienprogramm selbst im nötigen Umfang auswählen.
Die speziellen Lehrveranstaltungen für den Aufbaustudiengang finden in der Regel in kleineren Gruppen statt. Sie werden ganz überwiegend in deutscher, z. T. aber auch in englischer Sprache abgehalten. Zudem werden Einführungen in die Rechtsordnungen anderer Mitgliedstaaten in der jeweiligen Landessprache angeboten.
Erwerb des Grades eines Magisters des Europäischen Rechts (LL.M.Eur.)
Wenn Sie die erforderlichen Leistungsnachweise aus den Lehrveranstaltungen (vgl. Leistungsnachweise) erbracht haben, werden Sie auf Antrag zur Magisterarbeit zugelassen. Durch die Anfertigung dieser Arbeit sollen Sie nachweisen, dass Sie über vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet des Europäischen Rechts verfügen und fähig sind, ein ausgewähltes Rechtsproblem unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten selbständig zu bearbeiten.Nach Ihrer Zulassung wird das Thema der Magisterarbeit durch ein vom Studien- und Prüfungsausschuss bestimmtes Mitglied des Lehrkörpers des Aufbaustudiengangs festgelegt. Die Bearbeitungszeit soll grundsätzlich vier Monate nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf maximal sechs Monate ist in begründeten Fällen auf Antrag möglich. Nach Abgabe wird die Magisterarbeit von zwei Prüfern begutachtet und bewertet.
Die Magisterprüfung ist insgesamt bestanden, wenn sowohl die erforderlichen Leistungsnachweise erbracht sind als auch die Magisterarbeit bestanden ist. Die Gesamtnote der Magisterprüfung wird je zur Hälfte aus der Durchschnittsnote der einzelnen Leistungsnachweise und der Note der Magisterarbeit ermittelt.
Nach dem Bestehen der Magisterprüfung verleiht der Dekan der Juristischen Fakultät der Kandidatin oder dem Kandidaten den akademischen Grad „Magister des Europäischen Rechts“ (Legum Europaearum Magister - LL.M.Eur.).
Zertifikat über vertiefte Studien im Europäischen Recht
Wenn Sie die erforderlichen Leistungsnachweise aus den Lehrveranstaltungen (vgl. Leistungsnachweise) erbracht haben, erhalten Sie ferner auf Antrag, unabhängig von der Zulassung zur Magisterprüfung, ein „Zertifikat über vertiefte Studien im Europäischen Recht“.Berufliche Perspektiven nach dem Studium
Die Juristische Fakultät bildet für hochqualifizierte Rechtsberufe aus.Die Erste Juristische Prüfung legt den wesentlichen Grundstein für den anschließenden Juristischen Vorbereitungsdienst und die Befähigung zum Richteramt.
Die Berufsfelder nach Studium und Vorbereitungsdienst sind vielfältig. So bietet sich nicht nur das klassische Berufsbild des Staatsanwaltes, Richters oder Notars an, sondern auch eine Tätigkeit als selbständiger oder angestellter Rechtsanwalt in einer Rechtsanwaltskanzlei.
Weitere Tätigkeiten in der Politik, bei Behörden oder internationalen Organisationen, Lehre und Forschung stehen neben den "Volljuristen" auch Absolventen der anderen juristischen Studiengänge offen.
Weitere Informationen zum Studiengang
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