Digitalization and Law (LL.M.)

97070 Würzburg
2025
Studienangebot

Digitalization and Law (Weiterbildungsstudiengang) (Master)

Vorteile auf einen Blick
  • 2 in 1: Erlangung des akademischen Grad eines „Master of Laws“ (LL.M.) und der Bescheinigung über den theoretischen Teil des Fachanwalts IT-Recht (§ 14k FAO)
  • Studium im wunderschönen Würzburg: Gelegen im malerischen Franken, umgeben von Weinbergen, dem Main und der Festung Marienberg, sowie Heimat vom UNESCO-Weltkulturerbe der Residenz mit Hofgarten
  • Interdisziplinäre Weiterbildung in den Bereichen Recht, Ethik, Technologie und Informatik
  • Wissenschaft und Praxisnähe: Die Kurse werden von renommierten Professorinnen und Professoren sowie von erfahrenen Anwältinnen und Anwälten gehalten
  • Keine technischen Vorkenntnisse erforderlich: Das technische Wissen wird im Rahmen der Kurse vermittelt
  • Akkreditierter Studiengang

Informationen zum Weiterbildungsstudiengang Digitalization and Law

Durch die zunehmende Bedeutung von Digitalisierung in nahezu allen Berufsfeldern ergeben sich neue juristische Problemstellungen, die von der allgemeinen juristischen Ausbildung nicht mehr bewältigt werden können.

Der Masterstudiengang Digitalization and Law begegnet dieser wachsenden Fülle juristischer Probleme, indem er auf Basis der juristischen Grundausbildung eine detaillierte Spezialisierung ermöglicht. Es handelt sich dabei um ein rechtsgebietsübergreifendes Programm, das Ihnen nicht nur qualifizierende Kenntnisse in den Bereichen IT-Recht, Legal Tech, KI, Informatik und Datenschutzrecht verleiht, sondern auch zwei Titel in einem Master in Aussicht stellt.

Zulassungsvoraussetzungen
Um ein Masterstudium aufnehmen zu können, ist ein erfolgreich absolviertes Erststudium (in der Regel ein Bachelor) Voraussetzung. Außerdem müssen bestimmte fachliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein, d.h. Sie müssen über bestimmte fachliche Kompetenzen in einem gewissen Umfang (ECTS) verfügen. 

Berufliche Perspektiven nach dem Studium
Die Juristische Fakultät bildet für hochqualifizierte Rechtsberufe aus.

Die Erste Juristische Prüfung legt den wesentlichen Grundstein für den anschließenden Juristischen Vorbereitungsdienst und die Befähigung zum Richteramt.

Die Berufsfelder nach Studium und Vorbereitungsdienst sind vielfältig. So bietet sich nicht nur das klassische Berufsbild des Staatsanwaltes, Richters oder Notars an, sondern auch eine Tätigkeit als selbständiger oder angestellter Rechtsanwalt in einer Rechtsanwaltskanzlei.

Weitere Tätigkeiten in der Politik, bei Behörden oder internationalen Organisationen, Lehre und Forschung stehen neben den "Volljuristen" auch Absolventen der anderen juristischen Studiengänge offen.

Weitere Informationen zum Studiengang

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