Lebensmittelchemie (M. Sc.)

Studiengangsdetails:
  • Studienrichtung:
    Lebensmittelwissenschaften Lebensmittelwissenschaften
  • Studiengebühren:
    siehe Website
  • Voraussetzung:
    Abgeschlossenes Studium
  • Studienbeginn:
    Winter- und Sommersemester
  • Regelstudienzeit:
    4 Semester
  • Studienabschluss:
    Master of Science
  • Immatrikulationsfrist:
    offen
  • Referenz-Nr (in der Bewerbung bitte angeben):
    AUBI-5562

Lebensmittelchemie (Master of Science)

Masterstudiengang

Der Grad des Master of Science stellt einen weiteren berufsqualifizierenden bzw. forschungsorientierten Abschluss dar. Die im Rahmen des Master-Studiums erworbene Qualifikation entspricht der eines Lebensmittelchemikers oder einer Lebensmittelchemikerin, aber nicht der eines staatlich geprüften Lebensmittelchemikers oder einer staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin aufgrund der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Staatlich geprüften Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (APOLmCh) vom 5. September 2008 (GVBl 2008, S. 651) in der jeweils geltenden Fassung.

Der Absolvent oder die Absolventin dieses Master-Studiengangs ist folglich berechtigt, die Berufsbezeichnung „Lebensmittelchemiker“ bzw. „Lebensmittelchemikerin“ zu führen; er oder sie ist folglich nicht berechtigt, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ oder „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ zu führen.

Der Master-Studiengang Lebensmittelchemie vermittelt alle in § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 i.V.m. der Anlage 3 APOLmCh sowie die in § 20 Abs. 2 i.V.m. der Anlage 3 APOLmCh beschriebenen naturwissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die dazu notwendigen Rechtskenntnisse für den Zweiten Prüfungsabschnitt i.S.d. APOLmCh, sofern diese noch nicht vollständig im vorhergehenden Bachelor-Studium behandelt wurden.

Diese sind insbesondere:

  • Chemie und Analytik der Lebensmittel einschließlich Wasser für den menschlichen Gebrauch, der kosmetischen Mittel, der Bedarfsgegenstände, der Tabakerzeugnisse nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 APOLmCh und der Futtermittel
  • Technologie der Lebensmittel einschließlich Wasser für den menschlichen Gebrauch, der kosmetischen Mittel, der Bedarfsgegenstände, der Tabakerzeugnisse nach § 1 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 APOLmCh und der Futtermittel
  • Angewandte Biochemie einschließlich Ernährungslehre
  • Mikrobiologie und Lebensmittelhygiene – sind bereits Inhalt des Bachelorstudiums
  • Toxikologie und Umweltanalytik
  • Grundlagen des Lebensmittelrechts und der amtlichen Überwachung von Erzeugnissen und Tabakerzeugnissen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 APOLmCh
Zulassungsvoraussetzungen
Um ein Masterstudium aufnehmen zu können, ist ein erfolgreich absolviertes Erststudium (in der Regel ein Bachelor) Voraussetzung. Außerdem müssen bestimmte fachliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein, d.h. Sie müssen über bestimmte fachliche Kompetenzen in einem gewissen Umfang (ECTS) verfügen. Der hier in Rede stehende Master sieht außerdem ein Eignungsverfahren vor. Details über die Bedingungen für den Masterzugang können Sie dem § 4 und der Anlage EV der Fachspezifischen Bestimmungen entnehmen.
Studiengangsdetails:
  • Studienrichtung:
    Lebensmittelwissenschaften Lebensmittelwissenschaften
  • Studiengebühren:
    siehe Website
  • Voraussetzung:
    Abgeschlossenes Studium
  • Studienbeginn:
    Winter- und Sommersemester
  • Regelstudienzeit:
    4 Semester
  • Studienabschluss:
    Master of Science
  • Immatrikulationsfrist:
    offen
  • Referenz-Nr (in der Bewerbung bitte angeben):
    AUBI-5562
Bewerbungsunterlagen:
  • siehe Website
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