Taxation (M.A.)
Der Masterstudiengang Taxation ist die logische Fortführung der akademischen Ausbildung im steuerlichen Bereich. Er setzt als konsekutiver Studiengang auf den Bachelor auf und bereitet auf eine berufspraktische oder wissenschaftliche Tätigkeit im Bereich des (internationalen) Steuerrechts vor. Das steuerliche Masterstudium ermöglicht eine intensive Spezialisierung auf das Berufsfeld des Steuerberaters bzw. auf das Berufsfeld eines Mitarbeiters in einer Steuerberatungspraxis oder Steuerabteilung eines nationalen bzw. internationalen Konzerns. Im Hinblick auf eine wissenschaftliche Befähigung schafft der Masterstudiengang die Voraussetzung zur Promotion. Außerdem eröffnet er den Zugang zum höheren Dienst.
Bei uns können Sie:
- praxisrelevant studieren bei anschließender zeitoptimierter Absolvierung des Steuerberaterexamen
- während Ihres Masterstudiums die Zulassung zum Steuerberaterexamen erwerben, indem Sie eine zweijährigen beruflichen Tätigkeit von 16 Wochenstunden mit Ihrem Masterstudium verbinden ("Studienkonzept in 5 Jahren zum Steuerberater")
- auf verlässlich hohem Niveau diskutieren
- dieses Masterstudium auch zusammen mit einem Praxispartner dual studieren.
Anforderungen, Voraussetzungen & Bewerbung
Bewerber für den Masterstudiengang Taxation müssen einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss (Diplom oder Bachelor) vorweisen. Als berufsqualifizierender Studienabschluss gilt:
- ein Bachelor-Abschluss mit mindestens 210 absolvierten Leistungspunkten (LP) in einem betriebswirtschaftlichen oder juristischen Studiengang, wobei mindestens 18 LP in Modulen erbracht werden mussten, die von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltete Steuern behandeln.
- ein Bachelor-Abschluss mit mindestens 180 absolvierten Leistungspunkten (LP) in einem betriebswirtschaftlichen oder juristischen Studiengang, wobei mindestens 18 LP in Modulen erbracht werden mussten, die von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltete Steuern behandeln. Zusätzlich muss ein mindestens 6-monatiges Praktikum mit steuerrechtlichem Schwerpunkt in einer Steuerberatungs- oder Wirtschafts-prüfungskanzlei oder einem Unternehmen mit eigener Steuer- oder Jahresabschluss-abteilung nachgewiesen werden.
- ein erstes juristisches Staatsexamen, in dem der Bewerber mindestens 18 absolvierte Leistungspunkten im steuerrechtlichen Bereich erworben hat oder zusätzlich – ohne die steuerspezifischen Nachweise im Studium zu haben – ein mindestens 6-monatiges Praktikum mit steuerrechtlichem Schwerpunkt in einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei oder einem Unternehmen mit eigener Steuer- oder Jahres-abschlussabteilung absolviert hat.
- ein Abschluss in einem Diplom-Studiengang mit betriebswirtschaftlicher oder juristischer Ausrichtung; wobei mindestens 18 Leistungspunkte in Modulen erbracht werden mussten, die von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltete Steuern behandeln.
Das Zulassungsverfahren zu den steuerlichen Studiengängen erfolgt grundsätzlich über den Studierendenservice der Hochschule Worms. Dorthin richten Sie bitte auch alle Fragen bezüglich des Zulassungsverfahrens und Ihrer Bewerbung. Der Studierendenservice ist für die Zulassungsverfahren aller Studiengänge an der Hochschule Worms zentral verantwortlich.
Bewerbungsschluss für die Aufnahme zum Wintersemester ist der 31. August. Bei Studienbeginn zum Sommersemester ist der letzte Termin für den Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen der 28. Februar des jeweiligen Jahres. Die genannten Termine sind jeweils Ausschlussfristen (Eingang Hochschule!) - das heißt, später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zum Studiengang.
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