Angewandte Gesundheitswissenschaften (B. Sc.) – Berufsbegleitend
Angewandte Gesundheitswissenschaften (B. Sc.) – Berufsbegleitend
Angewandte Gesundheitswissenschaften ist dein Studiengang, wenn:
du mit deinen planerischen und gestalterischen Kompetenzen die Gesundheitsversorgung verbessern möchtest und Fortschritte in Richtung Gesundheitsförderung und Prävention erzielen willst.du dich neben dem Beruf weiterquailfizieren möchtest und an der Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen im gesundheitswesen interessiert bist.
du dich im Bereich organisationsentwicklung, Projektmanagement und Qualitätssicherung weiterentwickeln möchtest.
Studieninhalte
1. Semester Grundlagen der Gesundheitswissenschaften für Gesundheitsberufe2. Semester Entwicklungen und Anforderungen im Gesundheitssystem
3. Semester Qualitätssicherung, Gesundheitsförderung durch Organisationsentwicklung, Projektmanagement
4. Semester Organisationsberatung- und Vernetzung im Gesundheitswesen, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing
5. Semester Betriebswirtschaftliche Grundlagen und strategisches Management
6. Semester Gesundheitswissenschaften und Gesundheitspolitik im internationalen Kontext
7. Semester Forschungsmethoden
8. Semester Vorbereitung und Erstellung der Bachelor-Arbeit
Voraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung ist der Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung in Form der:- allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (Abitur)
- Fachhochschulreife oder vergleichbarer Abschlüsse
- Beruflichen Qualifikation, die als Hochschulzugang anerkannt wird
Du kannst keine der hier aufgeführten Hochschulzugangsberechtigungen vorweisen, hast aber eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung?
Dann hast du die Möglichkeit, über die Eingangsprüfung oder das Probestudium, deine Studierfähigkeit zu beweisen und ein Studium bei uns zu absolvieren. Weitere Informationen dazu findest du hier.
Zusätzlich sind eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheits- oder Sozialwesen oder ein vergleichbarer erster akademischer Abschluss sowie eine mindestens einjährige Berufspraxis im Gesundheits- oder Sozialwesen erforderlich.
Kann eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheits- oder Sozialwesen oder ein vergleichbarer erster akademischer Abschluss nicht nachgewiesen werden, sind zusätzlich mindestens 3 Jahre Berufstätigkeit im Gesundheits- oder Sozialwesen erforderlich.
Studiengebühren
Die Studiengänge in der Weiterbildung sind gebührenpflichtig. Das heißt, die Studierenden müssen neben dem Semesterbeitrag auch die Studiengebühr pro Semester bezahlen.Die Studiengebühr beträgt 1.395,- Euro. Außerhalb der Regelstudienzeit beträgt die Höhe der Gebühr 180 € pro Semester.
Perspektiven
EINSATZBEREICHE & TÄTIGKEITSFELDER- Einrichtungen und Dienste der medizinischen, therapeutischen, pflegerischen und psychosozialen Versorgung
- Krankenkassen und andere Sozialversicherungsträger
- Selbsthilfeorganisationen und -initiativen
- Verbände, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, kommunalpolitische Gremien
- Ämter und Behörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene
Ein guter Abschluss des Bachelor-Studiums ist Voraussetzung für die Zulassung zu einem Master-Studiengang.
Weitere Informationen zum Studiengang.
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