Betriebswirtschaftslehre in der Pflege (B. A.) – Berufsbegleitend
Betriebswirtschaftslehre in der Pflege (B. A.) – Berufsbegleitend
BWL in der Pflege ist dein Studiengang, wenn:
- du deine Führungs- und Sozialkompetenzen ausbauen und weiterentwickeln möchtest.
- du dich auf komplexe und verantwortungsvolle Aufgabenbereiche vorbereiten willst und dich für gesundheitsökonomische und gesundheitspolitische Zusammenhänge sensibilisieren willst.
- du eine Position in der Pflegedienstleitung oder Einrichtungsleitung anstrebst
Studieninhalte
Der Studiengang Betriebswirtschaftslehre in der Pflege beinhaltet die folgenden Module:- Grundlagen der Ökonomie
- Gesundheits- und pflegewissenschaftliche Anwendungsfelder
- Führung im Krankenhaus und stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen
- Spezifische Anwendungsfelder der Ökonomie
- Management in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
- Spezifische rechtliche und ethische Aspekte im Gesndheitswesen
Voraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung ist der Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung in Form der:- allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (Abitur)
- Fachhochschulreife oder vergleichbarer Abschlüsse
- Beruflichen Qualifikation, die als Hochschulzugang anerkannt wird
Du kannst keine der hier aufgeführten Hochschulzugangsberechtigungen vorweisen, hast aber eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung?
Dann hast du die Möglichkeit, über die Eingangsprüfung oder das Probestudium, deine Studierfähigkeit zu beweisen und ein Studium bei uns zu absolvieren. Weitere Informationen dazu findest du hier.
Studiengebühren
Die Studiengänge in der Weiterbildung sind gebührenpflichtig. Das heißt, die Studierenden müssen neben dem Semesterbeitrag auch die Studiengebühr pro Semester bezahlen.Die Studiengebühr beträgt 1.275,- Euro. Außerhalb der Regelstudienzeit beträgt die Höhe der Gebühr 120 € pro Semester.
Perspektiven
EINSATZBEREICHE & TÄTIGKEITSFELDER- mittleren und oberen Leitungsebene im Bereich der Pflege:
- Krankenhäusern
- Reha-Kliniken
- Altenheimen
- Krankenkassen
- Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege
- Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie bei Verbänden
- Behörden und Beratungsgesellschaften.
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