Sie haben Interesse am Personalwesen, einen Bachelorabschluss im Bereich Recht oder Wirtschaft und Lust auf mehr?
Dann werden Sie Master of Laws (LL.M.) oder Master of Arts (M.A.) mit dem Masterstudiengang „Personal und Arbeit“! Der innovative Studiengang vermittelt fachübergreifende Kompetenzen im Arbeitsrecht und im Personalmanagement - wissenschaftlich fundiert, praxisbezogen und mit vielfältigen Karrierechancen.
Ziel des Masterstudiengangs „Personal und Arbeit“ ist es, die Studierenden für anspruchsvolle Fach- und Leitungsaufgaben im Personalwesen und in der Rechtsabteilung von Unternehmen, Verbänden und Behörden zu qualifizieren. Das Studienangebot richtet sich an Absolventinnen und Absolventen rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge.
Das Masterstudium ist grundsätzlich als Vollzeitstudium mit einer Regelstudienzeit von drei Semestern konzipiert. Die ersten beiden Semester dienen dem Erwerb vertiefter anwendungsbezogener theoretischer Kenntnisse. Im dritten Semester absolvieren die Studierenden ein von einem Praxisseminar vorbereitetes Praktikum und erstellen die Masterarbeit. Die Aufnahme des Masterstudiums ist zu jedem Semester möglich.
Eine Reihe von Kernmodulen aus den Bereichen Arbeitsrecht, Personalmanagement und Schlüsselqualifikationen ist für alle Studierenden verbindlich. Durch ergänzende Schwerpunktmodule erhält das Masterstudium nach Wahl der Studierenden entweder ein rechts- oder ein wirtschaftswissenschaftliches Profil:
Wenn Sie den Titel „Master of Laws“ (LL.M.) erwerben möchten, belegen Sie neben den verbindlichen Kernmodulen weitere arbeitsrechtliche Lehrveranstaltungen. Auch das Praxisseminar, die praktische Ausbildung im Betrieb und die Masterarbeit befassen sich dann mit arbeitsrechtlichen Fragen.
Wer dagegen den akademischen Grad „Master of Arts“ (M.A.) anstrebt, besucht weitere Veranstaltungen zum Personalmanagement. Praxisseminar, Praktikum und Masterarbeit dieser Studierenden betreffen ebenfalls personalwirtschaftliche Themen.
Die Studierenden erwerben vertiefte Kenntnisse im Arbeits- und Sozialrecht sowie im Personalmanagement. Hinzu kommen Kompetenzen auf den Gebieten Compliance, Psychologie und Ethik. Daneben werden die Schlüsselqualifikationen der Studierenden weiterentwickelt, etwa in den Bereichen Kommunikation, Konfliktmanagement und interkulturelles Management. Der Verzahnung von Theorie und Praxis dienen Projekte und Fallstudien, sowie ein Praktikum und die Masterarbeit.
... von Unternehmen, Verbänden oder Behörden
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