Personal und Arbeit (LL. M. oder M. A.)

Studiengangsdetails:
  • Studienrichtung:
    Personalmanagement Personalmanagement
  • Studiengebühren:
    siehe Website
  • Voraussetzung:
    Abgeschlossenes Studium
  • Studienbeginn:
    Sommer- und Wintersemester
  • Studiumstyp:
    Am Standort
  • Regelstudienzeit:
    3 Semester
  • Studienabschluss:
    Master of Laws
  • Immatrikulationsfrist:
    offen
  • Referenz-Nr (in der Bewerbung bitte angeben):
    AUBI-6490
  • PDF-Download:
    Studiengangsflyer
  • hochschule-hof-campus-hof-studierende.jpg
    hochschule-hof-campus-hof-studierende.jpg © Jörg Schleicher

    Personal und Arbeit (LL. M. / M. A.)

    Sie haben Interesse am Personalwesen, einen Bachelorabschluss im Bereich Recht oder Wirt­schaft und Lust auf mehr?

    Dann werden Sie Master of Laws (LL.M.) oder Master of Arts (M.A.) mit dem Masterstudien­gang „Personal und Arbeit“! Der innovative Studiengang vermittelt fachübergreifende Kompe­tenzen im Arbeitsrecht und im Personalmanagement - wissenschaftlich fundiert, praxisbezo­gen und mit vielfältigen Karrierechancen.

    Studienziele

    Ziel des Masterstudiengangs „Personal und Arbeit“ ist es, die Studierenden für anspruchsvolle Fach- und Leitungsaufgaben im Personalwesen und in der Rechtsabteilung von Unternehmen, Verbänden und Behörden zu qualifizieren. Das Studienangebot richtet sich an Absolventinnen und Absolventen rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge.

    Studienaufbau und Inhalte

    Das Masterstudium ist grundsätzlich als Vollzeitstudium mit einer Regelstudienzeit von drei Semestern konzipiert. Die ersten beiden Semester dienen dem Erwerb vertiefter anwendungs­bezogener theoretischer Kenntnisse. Im dritten Semester absolvieren die Studierenden ein von einem Praxisseminar vorbereitetes Praktikum und erstellen die Masterarbeit. Die Auf­nahme des Masterstudiums ist zu jedem Semester möglich.

    Eine Reihe von Kernmodulen aus den Bereichen Arbeitsrecht, Personalmanagement und Schlüsselqualifikationen ist für alle Studierenden verbindlich. Durch ergänzende Schwerpunkt­module erhält das Masterstudium nach Wahl der Studierenden entweder ein rechts- oder ein wirtschaftswissenschaftliches Profil:

    Wenn Sie den Titel „Master of Laws“ (LL.M.) erwerben möchten, belegen Sie neben den ver­bindlichen Kernmodulen weitere arbeitsrechtliche Lehrveranstaltungen. Auch das Praxissemi­nar, die praktische Ausbildung im Betrieb und die Masterarbeit befassen sich dann mit arbeits­rechtlichen Fragen.

    Wer dagegen den akademischen Grad „Master of Arts“ (M.A.) anstrebt, besucht weitere Ver­anstaltungen zum Personalmanagement. Praxisseminar, Praktikum und Masterarbeit dieser Studierenden betreffen ebenfalls personalwirtschaftliche Themen.

    Erlernte Fähigkeiten und Kenntnisse

    Die Studierenden erwerben vertiefte Kenntnisse im Arbeits- und Sozialrecht sowie im Perso­nalmanagement. Hinzu kommen Kompetenzen auf den Gebieten Compliance, Psychologie und Ethik. Daneben werden die Schlüsselqualifikationen der Studierenden weiterentwickelt, etwa in den Bereichen Kommunikation, Konfliktmanagement und interkulturelles Manage­ment. Der Verzahnung von Theorie und Praxis dienen Projekte und Fallstudien, sowie ein Prak­tikum und die Masterarbeit.

    Berufsbild

    • Leitung oder Fachkraft im Personalwesen,
    • Personalfachkraft in der Rechtsabteilung,
    • Assistenz der Geschäftsleitung …

    ... von Unternehmen, Verbänden oder Behörden

    Weitere Informationen zum Studiengang

    Studiengangsdetails:
    • Studienrichtung:
      Personalmanagement Personalmanagement
    • Studiengebühren:
      siehe Website
    • Voraussetzung:
      Abgeschlossenes Studium
    • Studienbeginn:
      Sommer- und Wintersemester
    • Studiumstyp:
      Am Standort
    • Regelstudienzeit:
      3 Semester
    • Studienabschluss:
      Master of Laws
    • Immatrikulationsfrist:
      offen
    • Referenz-Nr (in der Bewerbung bitte angeben):
      AUBI-6490
  • PDF-Download:
    Studiengangsflyer
  • Bewerbungsunterlagen:
    • siehe Website
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