Personal und Arbeit (LL. M. oder M. A.)

95028 Hof (Saale)
2025
Studienangebot
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Master Personal und Arbeit LL.M. / M.A.


Wenn Personalwesen Ihr Ding ist, Sie bereits über einen Bachelorabschluss verfügen und Sie nun die Voraussetzungen für Ihre berufliche Karriere legen wollen, dann sind Sie hier goldrichtig.

Dieser innovative Studiengang bietet fachübergreifende Kompetenz rund um Arbeitsrecht und Personalmanagement. Basierend auf wissenschaftlichen Grundlagen, aber ausgerichtet auf die Praxis und die dort vorherrschenden Karrieremöglichkeiten.

Denn Arbeits- und Personalmanagement ist heute längst zum Schlüssel für erfolgreiche Koordination von Human Resources und Future Work geworden …

Studienziele

Ziel des Masterstudiengangs „Personal und Arbeit“ ist es, die Studierenden für anspruchsvolle Fach- und Leitungsaufgaben im Personalwesen und in der Rechtsabteilung von Unternehmen, Behörden und sonstigen Organisationen zu qualifizieren. Dabei ist das Studium entweder auf ein rechts- oder ein wirtschaftswissenschaftliches Kompetenzprofil ausgerichtet. Die jeweilige Studienrichtung kommt auch in unterschiedlichen Abschlussgraden zum Ausdruck.

Studienaufbau und Inhalte

Das Masterstudium ist grundsätzlich als Vollzeit-Studium mit einer Regelstudienzeit von drei Semestern konzipiert. Die ersten beiden Semester dienen dem Erwerb vertiefter anwendungs­bezogener theoretischer Kenntnisse. Im dritten Semester erstellen die Studierenden die Masterarbeit. Die Aufnahme des Masterstudiums ist zu jedem Semester möglich.

Eine Reihe von Kernmodulen aus den Bereichen Personalmanagement, Arbeitsrecht und Psychologie ist für alle Studierenden verbindlich. Durch ergänzende Schwerpunkt­module erhält das Masterstudium nach Wahl der Studierenden entweder ein rechts- oder ein wirtschaftswissenschaftliches Profil:

Wenn Sie den Titel „Master of Laws“ (LL.M.) erwerben möchten, belegen Sie neben den ver­bindlichen Kernmodulen weitere arbeitsrechtliche Lehrveranstaltungen. Auch das Projekt und die Masterarbeit befassen sich dann mit arbeitsrechtlichen Fragen.

Wer dagegen den akademischen Grad „Master of Arts“ (M.A.) anstrebt, besucht weitere Ver­anstaltungen zum Personalmanagement. Projekt und Masterarbeit dieser Studierenden betreffen ebenfalls personalwirtschaftliche Themen.

Das Studium kann mit zusätzlichen, besonders intensiven Praxisphasen kombiniert werden. Dies geschieht in einem dualen „Studium mit vertiefter Praxis“. Dabei erreichen die Studierenden das Studienziel zum Teil auf eine besonders anwendungsbezogene Weise und erweitern die mit dem Masterabschluss nachgewiesene Qualifikation um zusätzliche berufsbezogene Kompetenzen.

Berufsbild

  • Leitung oder Fachkraft im Personalwesen,
  • Personalfachkraft in der Rechtsabteilung,
  • Assistenz der Geschäftsleitung…

…von Unternehmen, Verbänden oder Behörden

Weitere Informationen zum Studiengang.

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