Master of Laws (LL.M.) in Wirtschaftsrecht
Voraussetzung:
Hochschulabschluss1
- mit einem rechtswissenschaftlichen Anteil von mindestens 40 Credit Points²
- oder gleich welcher Fachrichtung und anderthalbjährige Berufserfahrung vor, während oder nach dem Erststudium mit fachlichem Bezug zum Master-Studium, wobei in diesem Fall eine Teilnahme an dem Vorbereitungskurs Recht empfohlen wird.
und aktuelle Berufstätigkeit³
1) Abschlüsse von akkreditierten Bachelor-Ausbildungsgängen an Berufsakademien sind Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.
2) Die FOM vergibt Credit Points nach dem Standard des European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS). Sie messen den Arbeitsaufwand für das Studium.
3) In Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.
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