Medizinrecht (LL.M.)

01067 Dresden
2026
Studienangebot

Medizinrecht (LL.M.)


Expertise an der Schnittstelle von Recht und Medizin
Der weiterbildende Medizinrechtsmaster an der Dresden International University ist interdisziplinär im besten Sinne des Wortes: Ärzte, Betriebswirte, Juristen, Versicherungskaufleute und Public Health-Manager diskutieren und lernen gemeinsam auf Augenhöhe.

Der Studiengang “Medizinrecht, LL.M.” ist ein weiterbildender Studiengang, mit dem der akademische Grad eines „Master of Laws“ erworben werden kann. Das vorrangige Ausbildungsziel des Masterstudiengangs ist es, Absolventen von juristischen und medizinischen bzw. aus gesundheitsökonomischen Studiengängen mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss medizinrechtliche Kompetenzen zu vermitteln, die Voraussetzung für die Lösung von Problemen an der Schnittstelle der beiden Disziplinen Medizin und Recht sind. Die Teilnehmer beherrschen abschließend zentrale Arbeitsfelder der Medizin in rechtlicher Hinsicht.

Das Studium vermittelt die Fähigkeit, medizinisch relevante Sachverhalte aus juristischer Sicht zu analysieren und dabei an der Lösung von relevanten Problemen mit Vertretern der jeweils anderen Disziplin zusammenzuarbeiten. Dabei geht es sowohl um die Vermittlung von Wissen als auch von Vorgehensweisen, wie mit derartigen Sachverhalten umzugehen ist. Die Problemlösung wird mit den Teilnehmern angesichts der Breite dieses Gebiets an einzelnen exemplarisch ausgewählten Bereichen erarbeitet. Für die Auswahl dieser Bereiche war die praktische Relevanz entscheidend.

Der Studiengang richtet sich an Studenten, die bereits ein juristisches oder medizinisches Studium abgeschlossen und über einschlägige berufliche Erfahrungen im medizinischen bzw. rechtlichen Bereich verfügen.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der ständigen Weiterentwicklung medizinischer Forschung und deren Anwendung in der Praxis unterliegen Ärzte zunehmend komplexer Zusammenhänge, aber auch Auseinandersetzungen zwischen dem ärztlichen Berufsrecht, der ärztlichen Berufsordnung und der Umsetzung neuester Behandlungsmethoden am Patienten. Schauen wir uns beispielsweise den Arbeitsalltag eines Facharztes in einem Klinikum an, ist der behandelnde Arzt mit Fragen der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht konfrontiert, mit Auswirkungen aus dem Patientenrechtegesetz und der daraus resultierenden Rechtsprechung. Sein Handeln steht neben dem Bemühen um die optimale Behandlungsqualität durch das DRG-System auch immer unter dem Druck der Wirtschaftlichkeit. Durch die Kenntnisse, die Ärzte in dem juristischen Teilbereich Medizinrecht erwerben, können Ärzte fachliche Handlungen konsequenter entscheiden und sich berufsrechtlich durch den Erwerb juristischer Grundkenntnisse absichern.

Das Studium folgt dem Blended-Learning-Konzept. Es beinhaltet Kick-Off-Meetings, individuellen Wissenserwerb, Konsultationen, Vorlesungen und Seminare sowie die Modulabschlussprüfung.

Unser Weiterbildungsangebot richtet sich an:
  • Juristinnen und Juristen mit Interesse am Fachgebiet Medizinrecht
  • Ärztinnen und Ärzte mit Interesse an medizinrechtlichen Fragestellungen, auch Zahnärztinnen und Zahnärzte
  • Apothekerinnen und Apotheker mit Interesse an medizinrechtlichen Fragestellungen
  • Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Medizincontrolling, Public Health, Health Care Management, u.ä. mit Interesse an einer medizinrechtlichen Weiterqualifizierung

Die Vorteile
  • Berufsbegleitendes Studium mit persönlicher Betreuung
  • Lernveranstaltungen in Präsenz und Online
  • CME Punkte für Modul 2 bis 9 erlangbar
  • Berufsübergreifendes Netzwerken
  • Staatlich anerkannter Studienabschluss

Zulassungsvoraussetzungen:
  • Erster Hochschul- oder Fachhochschulabschluss mit 240 LP (ECTS) vorzugsweise auf dem Gebiet der Rechtwissenschaften, Pharmazie oder Medizin sowie mind. 1 Jahr Berufserfahrung
  • Bewerber mit weniger als 240 LP (ECTS) können fehlende Leistungspunkte über Zusatzmodule und Kurse erwerben. Wir beraten Sie gern.
  • Bei entsprechender Berufserfahrung im gesundheitlichen und medizinischen Bereich sowie einem Abschluss einer anderen Studienrichtung besteht ebenfalls die Zulassungsmöglichkeit.

Weitere Informationen zum Studiengang.


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