Die im Bachelorstudiengang vermittelten Grundlagen können im Master in Bezug zum aktuellen Stand der Forschung, mit weiteren medizinischen Fachdisziplinen in Zusammenhang gebracht sowie das vorhandene Wissen sinnvoll zur Ausübung und Anwendung der chiropraktischen Tätigkeit erweitert werden.
Zur Berufsausübung sind ggf. weitere gesetzliche Vorschriften zu beachten. Der Studienabschluss allein begründet noch keine Berufszulassung.
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