Deutsch für Geflüchtete - Spezialkurse
Wer noch nicht sicher lesen oder schreiben kann, braucht Zeit und eine klare Struktur, um Sprache aufzubauen. In diesem Deutschkurs lernen Geflüchtete und Teilnehmende mit geringen Schriftsprachkenntnissen Schritt für Schritt, Deutsch zu verstehen, zu sprechen, zu lesen und zu schreiben. Alltagsthemen wie Einkaufen, Wohnen, Arbeit oder Gesundheit bilden die Grundlage für den Unterricht. Dabei wird viel geübt, wiederholt und praktisch angewendet. Der Kurs bildet einen wichtigen Schritt zu mehr Selbstständigkeit im Alltag und im Beruf.
Starttermine
Sie können bei uns zu folgenden Terminen starten:- 23.02.2026
Inhalt
Unsere Deutschkurse richten sich an Geflüchtete sowie an Personen, die noch nicht oder nur eingeschränkt lesen und schreiben können. Sie vermitteln die Grundlagen der deutschen Sprache auf verständliche und praxisnahe Weise und bauen die Sprachkenntnisse in Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen bis B1-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen auf.
Im Kurs werden wichtige Alltagsthemen behandelt, zum Beispiel Einkaufen und Wohnen, Gesundheit, Arbeit und Beruf, Ausbildung und Kindererziehung, Freizeit und soziale Kontakte sowie Medien und Mobilität. Außerdem lernen die Teilnehmenden, wie sie Briefe und E-Mails auf Deutsch schreiben, Formulare ausfüllen und sich erfolgreich um eine Arbeitsstelle bewerben.
Dauer
Der Kurs besteht aus bis zu 12 Modulen von jeweils 100 Unterrichtsstunden, insgesamt also bis zu 1.200 Unterrichtsstunden. An welcher Stelle Sie in den Sprachkurs einsteigen, wird anhand eines Einstufungstests entschieden, der vor Kursbeginn mit Ihnen durchgeführt wird.Zugangsvoraussetzungen
Das Sprachkursangebot richtet sich an Personen mit unterschiedlichen Aufenthaltstiteln und Integrationshintergründen. Hierzu gehören auch Personen, die bereits einen Integrationskurs vollständig absolviert und ihr Stundenkontingent ausgeschöpft haben („Wiederholer“) und daher keinen weiteren Anspruch auf einen BAMF-Integrationskurs besitzen.
Teilnahmeberechtigt sind insbesondere:
- Personen mit Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 AsylVfG,
- Personen mit Duldung gemäß § 60a AufenthG,
- Personen mit Aufenthaltserlaubnis gemäß den §§ 25 Abs. 1, 2, 3, 4, 4a, 5 AufenthG, § 25a Abs. 1, 2 AufenthG, § 25b Abs. 1, § 22 AufenthG, § 23 Abs. 1, 2 AufenthG, § 24 AufenthG oder § 104c Abs. 1.
Zusätzlich müssen die Teilnehmenden ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Land Brandenburg haben, nicht schulpflichtig sein und bislang keinen Anspruch auf Teilnahme an den Integrationskursen des BAMF gemäß § 44 AufenthG haben.
Abschluss
Am Ende des Kurses weisen Sie Ihre erworbenen Sprachkenntnisse anhand einer Zertifikatsprüfung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) nach.Lernformat
Aufbauoptionen
Im Anschluss an diesem Sprachkurs stehen Ihnen zahlreiche weitere Bildungsangebote, insbesondere die ebenfalls staatlich geförderten Berufssprachkurse, in unserem Hause zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter*innen!13 weitere Stellen, die dich interessieren könnten
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