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Referenz-Nr (in der Bewerbung bitte angeben):
AUBI-17107
Rechtsinformatik (LL. M.)
Kurzbeschreibung
Der einjährige, deutschlandweit einmalige Masterstudiengang richtet sich an alle, die ein juristisches Studium (Staatsexamen oder Bachelor) erfolgreich absolviert haben und in kurzer Zeit auf dem Arbeitsmarkt hoch gefragte Zusatzkompetenzen im Bereich der Digitalisierung erwerben wollen – ohne Vorkenntnisse in Mathematik, Programmierung, etc. mitzubringen. Hierzu vermittelt der Studiengang spezifische, auf der traditionellen Jurist*innenausbildung aufbauende Fähigkeiten bei der Beratung von Fällen mit Digitalisierungsbezug sowie die technischen Grundlagen von Softwareentwicklung, IT-Sicherheit, Datenbanken und Benutzeroberflächengestaltung.
Im Rahmen des Studiums lernen Sie nicht nur die einschlägige technische Terminologie, sondern erfahren unmittelbar aus der Praxis, wie sich diese in juristischen Arbeitsabläufen oder Anwendungsfällen – vom IT-Outsourcing bis zum Softwarelizenzvertrag – niederschlagen. Dabei wird an die Kenntnisse und Kompetenzen aus dem juristischen Studium angeknüpft; mathematische oder technische Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums sind Sie in der Lage, grundlegende technische Sachverhalte selbstständig zu beurteilen, mit Fachleuten zu kommunizieren und eigenständig Automatisierungsprozesse in juristischen Tätigkeitsfeldern einzuleiten und zu begleiten.
Der Studiengang öffnet Ihnen das Tor zu einer Tätigkeit als „Legal Engineer“, aber auch eine auf dem Arbeitsmarkt hoch gefragte Zusatzqualifikation für Anwältinnen und Anwälte, Richter*innen sowie Jurist*innen in Unternehmen und Verwaltung.
Besonderheiten
Deutschlandweit einmaliges, kompaktes Studienprogramm spezifisch für Absolvent*innen eines juristischen Studiums (Staatsexamen oder Bachelor)
Effiziente Nutzung der Phase zwischen Erstem Staatsexamen und Referendariat
Auf dem Arbeitsmarkt anerkannter Universitätsabschluss (Master of Laws)
Wissenschaftlich fundierte Vermittlung breiter technischer Kompetenzen ohne Vorkenntnisse
Hoher Praxisbezug durch Einbindung von Lehrenden aus der Rechtspraxis
Universität Passau als optimaler Standort für Informatik, Wirtschaftsinformatik und Rechtswissenschaft
Aufbau auf den Erfahrungen des mit dem Digital Award 2020 ausgezeichneten Bachelor of Laws „Legal Tech“
Gebührenfrei, ohne Anforderungen an Berufserfahrung
Studieninhalte
Der Studiengang gliedert sich in drei grundlegende Kompetenzfelder:
Grundlagen
Die beiden Module „Grundlagen der Informatik für Jurist*innen“ und „Wirtschaftsinformatik für Jurist*innen“ vermitteln unverzichtbare terminologische Grundlagen, Methoden und ein Basisverständnis für vernetzte IT-Systeme, insbesondere das Internet.
Software
Ein zentraler Schwerpunkt ist die Qualitätssicherung bei Softwareprojekten. Dabei behandelt das Modul „IT-Vertrags- und Softwarerecht“ den allgemeinen rechtlichen Rahmen, einschließlich Themenbereichen wie Cloud-Computing, ASP-Verträge und IT-Outsourcing. Die weiteren Module ergänzen dies um technische Fragen – etwa Fehlerfreiheit und Performance („Softwareentwicklung für Jurist*innen“), Reduktion von Schulungsaufwand und Vermeidung von Eingabefehlern („Benutzeroberflächen für Jurist*innen“) und Schutz vor Eingriffen Dritter („IT-Sicherheit für Jurist*innen“).
Daten
Darüber hinaus steht der Umgang mit digital gespeicherten Informationen (Daten) im Vordergrund. Das Modul „Daten- und Datenschutzrecht“ behandelt insoweit den rechtlichen Rahmen, während die Module „Information Retrieval und Natural Language Processing“ (Auswertung unstrukturierter Datenquellen) und „Datenbanken für Jurist*innen“ (Speicherung, Organisation und Abfrage von Daten) die technischen Verarbeitungsschritte behandeln.
Anerkennung von zuvor erbrachten Prüfungsleistungen
Eine Anrechnung von Leistungen aus juristischen Schwerpunktbereichen oder Zusatzausbildungen bzw. aus einem Doppelstudium ist grundsätzlich möglich. Nicht möglich ist die Anrechnung von Veranstaltungen aus dem Bachelorstudiengang Legal Tech, da diese ein anderes Kompetenzniveau vermitteln. Der Prüfungsausschuss wird Leitlinien für die Anrechnung entwickeln.
Berufsperspektiven
Ein juristischer Masterabschluss (LL.M.) ist eine auf dem Arbeitsmarkt, aber auch im Kontakt zu Mandantinnen und Mandanten hoch angesehene Qualifikation, welche über die normalen Staatsprüfungen hinausgeht. Kompetenzen im Bereich der Digitalisierung sind heute auf dem Arbeitsmarkt unverzichtbar – die Einschaltung von Sachverständigen selbst bei grundlegenden Fragen verzögert nicht nur gerichtliche Verfahren, sondern verursacht auch unnötige Kosten.
Gleichzeitig werden viele Schritte traditioneller juristischer Tätigkeit automatisiert – was Fragen im Hinblick auf IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch auf die Gestaltung der Benutzeroberfläche (um Fehleingaben oder Missverständnisse bei den Resultaten zu vermeiden) verlangt. Dementsprechend werden zunehmend „Legal Engineers“ in Kanzleien, aber auch im Staatsdienst gesucht. Auch für die damit verbundenen neuen Tätigkeitsfelder sind Sie mit einem Master in Rechtsinformatik perfekt gerüstet. Nach Abschluss des Studiengangs können Sie nicht nur als „Dolmetscher*in“ zwischen Jurist*innen und IT-Fachleuten agieren, sondern auch selbstständig Projekte initiieren und umsetzen.
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