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Voraussetzung: Abgeschlossenes Studium
siehe Bewerbungsverfahren
Studienbeginn:
01. Oktober (WiSe)
Studiumstyp:
Am Standort
Regelstudienzeit:
4 Semester
Studienabschluss:
Master of Science
Immatrikulationsfrist: offen
Referenz-Nr (in der Bewerbung bitte angeben):
AUBI-5717
Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie (Master of Science)
Fakultät Humanwissenschaften (Universität)
Mit dem Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie an der Fakultät Humanwissenschaften (Universität) der MSH bieten wir sowohl Bachelor- als auch Masterabsolventen die Möglichkeit, erweiterte Kompetenzen in einem Fachgebiet der Psychologie zu erwerben. Die Inhalte des Masterstudienganges Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie ergänzen sich zum einen wechselseitig in der beruflichen Praxis mit dem Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie, stellen andererseits aber auch ein eigenständiges Studienangebot zur Erweiterung der fachlichen Kompetenzen im Bereich der Rechtspsychologie dar.
Das Masterstudium verfolgt das Ziel, die Studierenden in den Anwendungsfeldern der Rechtspsychologie zu qualifizieren. Die Rechtspsychologie stellt dabei den Oberbegriff einerseits für die Forensische Psychologie und andererseits für die Kriminalpsychologie dar.
Gründe für die Implementierung des Masterstudiengangs Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie an der MSH Medical School Hamburg sind steigende Bedarfe in allen Bereichen, in denen Psychologie und Recht aufeinandertreffen. Dabei geht es zum einen um die wissenschaftliche Bearbeitung von Fragen der Entstehung, Aufrechterhaltung, Aufdeckung und Bestrafung sowie Prävention von delinquentem Verhalten. Zum anderen wurde eine spezialisierte Ausbildung für Rechtspsychologen geschaffen, die im Strafvollzug, Maßregelvollzug (Forensische Kliniken für Straftäter mit psychischen Störungen, Justizvollzugsanstalten), bei der Polizei, in Ambulanzen und Beratungsstellen für Straffällige oder Opfer, oder in kriminologischen Forschungseinrichtungen tätig sein möchten. Des Weiteren werden die Studierenden theoretisch und mit einem intensiven Praxisbezug in den Verfahren der psychologischen Begutachtung ausgebildet.
Doppelmaster-Abschluss in Verbindung mit Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie
Absolventen des Masterstudienganges Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie der MSH können in nur einem zusätzlichen Jahr einen weiteren Masterabschluss in Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie erlangen.
Die Masterprogramme bauen inhaltlich auf den Grundlagen der beruflichen Handlungskompetenzen und den berufsübergreifenden Handlungskompetenzen auf, so dass erworbene Kompetenzen in einem darauffolgenden Master anerkannt werden können. In zwei aufbauenden Semestern erlangen Sie die spezifischen Fachkompetenzen des Masterstudienganges Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie und stellen Ihre Kompetenzen in der abschließenden Masterarbeit unter Beweis.
Der Doppelmaster qualifiziert Sie aufgrund Ihrer klinischen und rechtspsychologischen Expertise insbesondere für eine Tätigkeit im Bereich des Straf- und Maßregelvollzuges. Hier sind Rechtspsychologen unter anderem mit der Planung, Durchführung und Erfolgseinschätzung von Therapie- und Resozialisierungsmaßnahmen von Straftätern befasst, und sie beurteilen die Schuldfähigkeit von Straftätern oder deren Rückfallgefährdung im Rahmen von sachverständigen Gutachten.
Welche beruflichen Perspektiven bieten sich Ihnen nach dem Masterstudium Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie an der MSH?
Der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie bietet über die bereits erreichte Berufsqualifikation hinaus die Möglichkeit, die Weiterbildung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie anzuschließen und die im Masterstudiengang erworbenen Kenntnisse umfänglich einzubringen. Nach der derzeit geltenden Weiterbildungsordnung zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie BDP/DGPs können bis zu 50 % der Lehrinhalte aus dem Hochschulstudium der Psychologie in der erforderlichen theoretischen Weiterbildung anerkannt werden.
Berufliche Tätigkeitsfelder für Absolventen
Aus den aktuellen Trends kann insbesondere für folgende Tätigkeitsfelder ein bestehender und zunehmender Beschäftigungsbedarf abgeleitet werden: im Straf- und Maßregelvollzug
in Einrichtungen der ambulanten Straftäterbehandlung
in der Jugendgerichtshilfe
in rechtspsychologischen Praxen und Instituten
in Einrichtungen der Rechtspflege, z.B. Justizbehörden