Eine praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte juristische Ausbildung, die auf die außergerichtliche Bearbeitung informationsrechtlicher Aufgabenstellungen zugeschnitten ist – dies bietet der sechssemestrige Bachelor-Studiengang „Informationsrecht“. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen aus den Bereichen des IT- und Medienrechts, des Rechts des Geistigen Eigentums und dem Datenschutzrecht. Einen Schwerpunkt bildet hierbei der europäische und angloamerikanische Rechtsbereich. Kleine Jahrgangsgrößen von circa 60 Studierenden ermöglichen eine optimale Betreuung.
Die Absolventen sollen in den jeweiligen Spezialfächern qualifizierte und spezialisierte Juriste*innen für das Fachgebiet des Informationsrechts sein und sich dennoch durch ihr Verständnis für andere Disziplinen aus dem informationstechnischen und wirtschaftlichen Umfeld von den klassischen Volljurist*innen unterscheiden.
Die erforderlichen Qualifikationen und Kompetenzen vermitteln die Module des Studiengangs Informationsrecht. Das Curriculum umfasst Seminare und Projektarbeiten. Eine detaillierte Darstellung der Studieninhalte finden Sie im Modulhandbuch. Der Bachelorabschluss ist berufsbefähigend, ermöglicht aber auch den Übergang in Master-Studiengänge.
Aufbauen auf den Bachelor-Abschluss sind folgende Master-Studiengänge möglich: Internationales Lizenzrecht – Master of Laws
Die Immatrikulation setzt den Nachweis von Englischkenntnissen auf der Niveaustufe B1 voraus. Diese können entweder durch das Abitur- oder Fachabiturzeugnis belegt werden. Alternativ werden verschiedene Sprachzertifikate anerkannt.
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