Der konsekutive Masterstudiengang Architektur ist anwendungsorientiert ausgerichtet und bietet folgende Schwerpunkte an:
Für die individuelle Profilbildung können aus den folgenden Kompetenzbereichen Wahlpflichtmodule abgeschlossen werden:
Mit diesen Schwerpunktbereichen reagiert der Studiengang Architektur der BHT auf die neuen Anforderungen an das Berufsbild von Architekt*innen. Begleitet werden diese Schwerpunkte durch die Vermittlung medialer Präsentationstechniken und computergestützter Entwurfsmethoden.
Den Abschluss bildet die Masterarbeit.
Im Masterstudiengang Architektur wird vor allem Wert auf Praxisnähe und die stetige Angleichung der Lehre an die sich ständig verändernden Bedingungen des Berufsbildes des*der Architekt*in und der ihm anverwandten Berufsfelder gelegt. Dies findet seinen Niederschlag in den Themen der zu bearbeitenden Entwurfs- und Entwicklungsprojekte sowie einem breitgefächerten Seminar- und Kursangebot.
Die Lehrenden unseres Fachgebietes kommen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Bau- und Planungspraxis. Sie bringen daher ein breites Spektrum an Fachwissen und problemorientierten Fragestellungen und Lösungsansätzen mit und bereichern dementsprechend die Lehrinhalte und die darauf abgestimmten Lehrmethoden.
Alle potenziellen Aspekte der späteren Berufspraxis in den unterschiedlichen Feldern der Disziplin – Einzelarbeit, Teamfähigkeit und Kooperationsmanagement – sind daher schon während des Studiums Bestandteil des Curriculums.
Das Berufsfeld von Architekt*innen hat sich in den letzten Jahren stark verändert und erweitert. Neben den klassischen Tätigkeitsfeldern, wie das Entwerfen und Konstruieren, haben sich seit Ende des 20. Jahrhunderts eine Reihe weiterer Aufgabenbereiche entwickelt, die heute das Arbeitsfeld bestimmen:
Der*die Architekt*in mit dem Abschluss eines Master of Science (in Architecture) kann aktiv in die baulich-räumliche Umwelt eingreifen, den Lebensraum gestalten und seine Entwürfe, Konzepte und Studien umsetzen.
Als Gestalter*in, Konstrukteur*in und Koordinator*in stellt er/sie die Schnittstelle zwischen den planenden und ausführenden Instanzen und dem Auftraggeber dar.
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