
Finanzspritze für Azubis
Du machst eine betriebliche Ausbildung und verdienst schon dein erstes eigenes Geld, doch reicht es nicht aus, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten? Zeit, dich über die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Arbeitsagentur zu informieren!
Die Berufsausbildungsbeihilfe hat den Zweck, jungen Menschen trotz finanzieller Schwierigkeiten eine angemessene berufliche Ausbildung zu ermöglichen. Dafür müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt werden:
Gefördert wird in der Regel nur die erste Ausbildung.
Du musst einen Ausbildungsvertrag für eine staatlich anerkannte betriebliche Ausbildung vorweisen können.
BAB erhältst du lediglich, wenn du während der Ausbildung nicht bei deinen Eltern wohnen kannst, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist.
Außerdem dürfen dir die erforderlichen Mittel für den Lebensunterhalt, die Fahrtkosten, die sonstigen Aufwendungen und die Lehrgangskosten nicht aus anderen Quellen zur Verfügung stehen.
Ausländische Antragssteller können nur unter bestimmten Bedingungen berücksichtigt werden.
Die Höhe der BAB
Erfüllst du all diese Bedingungen, kannst du bei der Bundesagentur für Arbeit BAB beantragen. Die Höhe der BAB hängt dann von zwei Faktoren ab:
deinem monatlichen Gesamtbedarf für die Ausbildung und
dem anzurechnenden Einkommen (deine Ausbildungsvergütung + das Einkommen deiner Eltern, jeweils exklusive eines Freibetrags).
Zunächst wird also dein monatlicher Bedarf geprüft, der sich aus einem Grundbedarf, einer Mietpauschale, Kosten für Arbeitskleidung und Fahrtkosten für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sowie für die Heimfahrt zur Familie zusammensetzt. Von diesem Gesamtbedarf wird deine Ausbildungsvergütung wieder abgezogen. Letztlich wird geprüft, wie viel deine Eltern monatlich verdienen. Übersteigt ihr Gehalt eine bestimmte Freibetrags-Grenze, verringert sich dein Bedarf um die Differenz. Das Ergebnis zahlt dir die Arbeitsagentur dann monatlich bis zum Ende deiner Lehre aus.
Beispielrechnung:
Sven, 19, wohnte bislang bei seinen Eltern in Stendal, hat nun aber einen Ausbildungsplatz zum Chemikanten in Halle gefunden. Seine monatliche Ausbildungsvergütung beträgt 345 Euro, seine Wohnung kostet ihn 230 Euro. Svens Gesamtbedarf setzt sich nun wiefolgt zusammen:
- Grundbedarf: 310 Euro
- Mietpauschale: 197 Euro (maximaler anzurechnender Betrag)
- Bedarf für Arbeitskleidung: 11 Euro
- Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsplatz: 33 Euro
- Fahrtkosten für Familienheimfahrt: 13 Euro
- Gesamtbedarf: 564 Euro
Von Svens Gesamtbedarf wird nun seine monatliche Ausbildungsvergütung wieder abgezogen. Nicht angerechnet wird dabei ein Freibetrag von 52 Euro.
Gesamtbedarf: 564 Euro
minus anzurechnendes Einkommen (345 Euro - 52 Euro): 293 Euro
= Verbleibender Bedarf: 271 Euro
Nun wird das Einkommen von Svens Eltern herangezogen, die zusammen im Monat 2.450 Euro verdienen. Davon werden allerdings diverse Freibeträge abgezogen:
Einkommen der Eltern: 2.450 Euro
minus Freibetrag für die Eltern: 1.440 Euro
minus Freibetrag für die Schwester: 435 Euro
minus weiterer Freibetrag: 510 Euro
= Verbleibendes Elterneinkommen: 65 Euro
Von diesen 65 Euro bleiben dann auch noch 55 Prozent anrechnungsfrei (50% für die Eltern, 5% für die Schwester), so dass letztlich nur 29,25 Euro auf Svens Bedarf angerechnet werden:
Svens verbleibender Bedarf: 271 Euro
minus anzurechnendes Elterneinkommen: 29,25 Euro
= BAB: 241,75 Euro
Letztlich erhält Sven neben seiner Ausbildungsvergütung vom Betrieb also noch insgesamt rund 242 Euro Berufsausbildungsbeihilfe von der Arbeitsagentur.
Dauer und Antragstellung
Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteht für die Dauer der beruflichen Ausbildung. Über den Anspruch wird in der Regel für 18 Monate entschieden. Um die BAB zu erlangen, musst du einen Antrag bei der für dich zuständigen Arbeitsagentur stellen. Sie kann zwar auch noch nach Beginn der Ausbildung beantragt werden, wird aber rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem du alle Leistungen beantragt hast.
Mehr Infos:
www.arbeitsagentur.de (unter der Rubrik "Ausbildung/Berufs- und Studienwahl, Geldleistungen, Berufsausbildungsbeihilfe")