
4 Tipps für den Start ins Azubi-Leben
"Jetzt beginnt der Ernst des Lebens." Diese Redensart hast du bestimmt schon oft gehört. Tatsächlich stellt der Start ins Azubi-Leben ein einschneidendes Ereignis dar: Mit dem Schulabschluss und dem Übergang zur beruflichen Ausbildung kommen einige grundlegende Veränderungen auf dich zu. Ein paar Tipps helfen dir dabei, diese Herausforderung zu meistern. So ist der Start in die Berufswelt gleich etwas weniger ernst!
Mit der Ausbildung beginnt nicht nur ein neuer Lebensabschnitt für dich, sondern es kommen auch Rechte und Pflichten auf dich zu! Während deiner Ausbildung musst du dich selbstständig um Versicherungen, Finanzen, Krankmeldungen sowie um deine Prüfungen in der Berufsschule kümmern. Wir geben dir Tipps, die dir einen ersten Überblick verschaffen und dir in deinem Azubi-Alltag weiterhelfen.
Tipp 1: Versicherungsschutz als Absicherung gegen Krankheit und Unfall abschließen
Während du als Schüler noch über deine Eltern versichert bist, musst du dich während der Ausbildung selber versichern. Während der Berufsausbildung sind Versicherungen wie Kranken-, Berufsunfähigkeits- und Haftpflichtversicherung unbedingt notwendig.
- Krankenversicherung: In der Regel bist du als Azubi während der gesamten Berufsausbildung automatisch gesetzlich krankenversichert. Viele Krankenkassen wie beispielsweise die TK haben spezielle Tarife für Auszubildende.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Wirst du als Azubi während der Ausbildung berufsunfähig und verfügst du nicht über solch eine Police, erhältst du keine staatliche Rente.
- Haftpflichtversicherung: Diese läuft meist noch über die private Haftpflichtversicherung deiner Eltern.
Tipp 2: Einfach mal krankmachen?! Lieber nicht!
Wenn schon mal die Rede von Krankenversicherungen und Krankheit ist, kann ein weiterer Tipp hilfreich sein. In der Schule war es ziemlich einfach: Wenn du keine Lust auf Mathe und Co. hattest, konntest du dich zwischendurch einfach mal krankschreiben lassen – entweder mit einer Entschuldigung von toleranten Eltern oder durch einen nachsichtigen Arzt. Als Volljähriger konntetst du deine Entschuldigungen sogar selber schreiben. Mit dem Beginn der Berufsausbildung ändert sich das. Hier wird großen Wert auf eine regelmäßige Anwesenheit gelegt. Für dich als Azubi bedeutet das: Fair bleiben und nur dann krankschreiben lassen, wenn es dir wirklich schlecht geht! Und dann ist es wichtig, daran zu denken, dich bei der Berufsschule und dem Ausbildungsbetrieb krank zu melden. Schon so mancher Simulant ist aufgeflogen. Denn Arbeitgeber, die angesichts regelmäßiger Krankmeldungen eines Mitarbeiters stutzig werden, können sich an Spezialisten wenden, um Beweise für unrechtmäßige Krankschreibungen zu sammeln und Lohnfortzahlungsbetrüge aufzudecken.
Tipp 3: Als Azubi über die Runden kommen – auch mit Hilfe
Doch Versicherungen und faire Krankmeldungen allein reichen nicht aus. Auch deine finanzielle Situation während der Lehre ist relevant. Je nach Ausbildungsberuf und –betrieb reicht dein Azubigehalt womöglich nicht zum Leben aus – besonders, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst. Für eine finanzielle Unterstützung gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Hierbei handelt es sich um eine Fördermaßnahme der Bundesagentur für Arbeit, die nicht zurückgezahlt werden muss.
- Schüler-BAföG: Nicht nur Studis, sondern auch du als Azubi kannst durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz gefördert werden.
- Kindergeld: Bis zum 18. Lebensjahr wird Kindergeld von der Familienkasse gezahlt, in manchen Fällen sogar bis zum 25. Lebensjahr.
Tipp 4: Abschlussprüfungen meistern
Last, but not least: Zwischen- und Abschlussprüfung gehören zur Ausbildung dazu. Nur mit der Abschlussprüfung kannst du deine Ausbildung erfolgreich beenden und ins Berufsleben eintreten. Am besten für die Vorbereitung ist es, Lernmethoden anzuwenden, die sich bereits in deiner Schulzeit als erfolgreich erwiesen haben. Doch was, wenn du doch durch die Abschlussprüfung fällst? Hier besteht kein Grund zur Panik. Die Abschlussprüfung kann nach § 37 Berufsbildungsgesetz insgesamt zweimal wiederholt werden. Eine Kündigung wegen nicht bestandener Prüfung ist nicht erlaubt. Du hast also genug Chancen, deinen Abschluss doch noch zu schaffen!