Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer / -isoliererin Zukunftschancen

Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer bei der Arbeit
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Bildungsweg: Duale Ausbildung

Empfohlener Schulabschluss: Hauptschulabschluss

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Azubi-Gehalt: Ø 1085 EUR

Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer / -isoliererin Zukunftschancen

Karrieremöglichkeiten als Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer / -isoliererin

Arbeitsorte

Wenn du deine Ausbildung erfolgreich bestanden hast, kannst du dich ins Berufsleben stürzen. Als Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer kannst du bei Isolierbetrieben, z.B. in Spezialbetrieben für Akustikbau und Schallschutz, oder in Versorgungs- und Installationsbetrieben eine Anstellung finden.

Weiterbildung

Wenn du dich beruflich gerne weiterentwickeln und deine Karriere vorantreiben möchtest, kommen diverse Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in Frage.

Lehrgänge und Seminare

Du möchtest innerhalb kurzer Zeit dein Wissen erweitern? Wie wäre es mit einer Fortbildung auf einem der folgenden Themengebiete?

  • Baulicher Brandschutz
  • Bauwerksabdichtung
  • Blechbearbeitung und Blechverarbeitung
  • Isolierung und Dämmung
  • Kunststoffverarbeitung
  • Trockenbau

Berufliche Weiterbildung

Nach entsprechender Berufspraxis bieten sich beispielsweise folgende Aufstiegsweiterbildungen an:

  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierermeister
  • Industriemeister - Akustik- und Trockenbau
  • Bautechniker - Bauerneuerung/Bausanierung
  • CAD- Fachkraft - Bau
  • Werkpolier - Ausbau

Studium

Wenn du Abitur oder Fachabi gemacht hast, kannst du ein Hochschulstudium anstreben. In einigen Bundesländern können besonders qualifizierte Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung auch ohne Hochschulzugangsberechtigung ein Studium beginnen. Die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen werden landesrechtlich geregelt. Für Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer kommen z.B. folgende Studiengänge in Betracht:

Selbstständigkeit
Du träumst von beruflicher Selbstständigkeit und davon, dein eigener Chef bzw. deine eigene Chefin zu sein? Nach bestandener Meisterprüfung können Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierermeister sich mit eigenem eigenen Betrieb des Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererhandwerks selbstständig machen.

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