Richter / Richterin

Ausbildung und Weg in den Beruf

Richter haben einen verantwortungsvollen Beruf
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Bildungsweg: Weiterer Beruf

Empfohlener Schulabschluss:

Ausbildungsdauer: 0 Jahre

Richter / Richterin

Ausbildung und Weg in den Beruf

Richterinnen und Richter sprechen Recht. In gerichtlichen Verfahren verkünden sie Urteile, setzen Strafmaße fest und schlagen Vergleiche vor.

Wie werde ich Richterin bzw. Richter?

Der erste Schritt zum Richteramt: Das Jurastudium

Um Volljurist zu werden, muss du dich an einer Universität einschreiben. Jura hat eine Regelstudienzeit von 9 Semestern und besteht genau wie andere Studiengänge aus Grundstudium und Hauptstudium. Pflichtfächer sind Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht. Daneben kannst du einen Schwerpunktbereich wählen und dein Wissen in einem speziellen Rechtsgebiet vertiefen.

Ein weiterer Bestandteil deines Studiums ist ein mindestens dreimonatiges Pflichtpraktikum, welches du in deiner vorlesungsfreien Zeit absolvierst, beispielsweise in einer Kanzlei oder Rechtsabteilung. Unter bestimmten Voraussetzungen hast du auch die Möglichkeit, das Praktikum aufzuteilen und drei vierwöchige Praxiseinsätze zu machen. Lies dazu am besten in deiner Studienordnung nach oder erkundige dich bei der Fachschaft deiner juristischen Fakultät.

Am Ende des Jurastudiums steht dann die erste juristische Prüfung an, die früher auch als erstes Staatsexamen bezeichnet worden ist. Die Prüfung besteht zu 70 % aus der staatlichen Pflichtfachprüfung und zu 30 % aus deinem gewählten Schwerpunktbereich. 

Nach dem Studienabschluss geht es dann in den anschließenden Vorbereitungsdienst. Dieses Referendariat dauert zwei Jahre und beinhaltet verschiedene Stationen: Im Gericht, bei der Staatsanwaltschaft, in Kanzleien und in der Verwaltung wirst du praktisch ausgebildet und lernst die Arbeit von Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten und Verwaltungsbeamten kennen.

Parallel zur praktischen Juristenausbildung findet theoretischer Unterricht statt, um dich auf das zweite Staatsexamen vorzubereiten. Dieses wird auch Assessorprüfung genannt und findet vor dem Justizprüfungsamt des jeweiligen Bundeslandes statt. Neben mehreren Klausuren gehört zum Examen auch eine mündliche Prüfung. Bestehst du das zweite Staatsexamen, darfst du dich Rechtsassessor bzw. Volljurist nennen. Mit diesem Titel hast du dann offiziell die Befähigung zum Richteramt. Diese Befähigung ist gleichzeitig auch Voraussetzung dafür, um als Rechtsanwalt zugelassen zu werden. 


Nach dem Examen: Richter auf Probe

Bei überdurchschnittlich guten Noten im juristischen Staatsexamen kannst du dich beim zuständigen Oberlandesgericht bewerben. Wirst du angenommen, kommst du zunächst in den richterlichen Probedienst. Der Einstieg in den Beruf ist je nach Bundesland unterschiedlich organisiert, zumeist ist ein Wechsel zwischen Staatsanwaltschaft und richterlicher Tätigkeit vorgesehen. 


Persönliche Eignung, richterliche Unabhängigkeit und weitere Voraussetzungen für das Richteramt

Neben der Befähigung zum Richteramt musst du noch weitere Voraussetzungen erfüllen: Da du die rechtsprechende Gewalt in Deutschland ausübst, musst du im Sinne des Grundgesetzes auch selber Deutsche bzw. Deutscher sein. Weiterhin musst du jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten und über die erforderliche soziale Kompetenz verfügen. Das klingt erst einmal ziemlich abstrakt. Wenn man sich jedoch das Berufsbild vor Augen führt, wird schnell klar: Als Richter musst du neutral sein, d. h. bei der Urteilsfindung darfst du dich nur auf Gesetze, Beweise, Zeugenaussagen und Sachverhalte stützen und dich nicht von externen Einflüssen wie aktuellen Medienberichten, Lobbys oder sogar Schmiergeldern beeinflussen lassen. Außerdem brauchst du ein gutes Organisationstalent und Zeitmanagement, denn hinter den einzelnen Fällen steht immer eine Frist, die es einzuhalten gilt.

Weiterhin solltest du gut mit Konflikten umgehen können und dir die Fälle nicht zu sehr zu Herzen nehmen. Bei den Entscheidungen, die du triffst, wird es in der Regel immer einen Verlierer geben. Und mit den Konsequenzen deiner Entscheidungen musst du umgehen können - wenn z. B. jemand für lange Zeit hinter Gitter wandert, Eltern das Sorgerecht entzogen wird und das Kind in eine Pflegefamilie kommt, oder wenn jemand soviel zahlen muss, dass er danach gezwungen ist, Privatinsolvenz anzumelden. Die Verantwortung für diese Entscheidungen trägst allein du und niemand anderes sonst - mit dieser Verantwortung musst du klarkommen, sonst ist der Richterberuf nichts für dich. 


Perspektiven für Richter

Der richterliche Probedienst dauert drei bis maximal fünf Jahre, danach wirst du vom Justizministerium deines Bundeslandes zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Höhere Positionen für Richter, in die du später aufsteigen kannst, sind beispielsweise:

  • Direkter Richter am Amtsgericht oder Verwaltungsgericht
  • Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
  • Präsident des Oberlandesgerichts
  • Vorsitzender Richter des Bundesarbeitsgerichts
  • Präsident des Bundesarbeitsgerichts

Alternativen zum Richteramt

Du möchtest einen juristischen Beruf ergreifen, hast aber keine Lust auf ein Studium der Rechtswissenschaften? Dann informiere dich in unserer Themenwelt über juristische Berufe und erfahre mehr über Ausbildungen und duale Studiengänge in der Justiz.

In der Kanzlei: Wenn du Spaß an Büro- und Verwaltungsarbeiten hat, gut organisiert bist und gerne mit anderen Menschen kommunizierst, kannst du dich in Kanzleien von Anwälten und Notaren bewerben und eine Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten (ReFa), Notarfachangestellten (NoFa), Patentanwaltsfachangestellter (PatFa) oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter (ReNoFa) machen. 

Bei Gericht und Staatsanwaltschaft: Kein gerichtlicher Vorgang ohne Akte. Was erst mal nach viel Papierkram klingt, ist eine abwechslungsreiche und vor allen Dingen verantwortungsvolle Aufgabe, die von Justizfachangestellten ausgeübt wird: Schriftstücke aufsetzten, Dokumente beglaubigen, Protokoll führen, Fristen und Termine im Blick haben, Eintragungen in Register vornehmen und vieles mehr.

In der Verwaltung: Gemeinden, Kreise, Regierungsbezirke, Länder und Bund - die administrative Struktur in Deutschland gliedert sich in verschiedene Verwaltungsebenen. Und wie du es von deinen eigenen Behördengängen vielleicht kennst, hat jede Ebene ihre eigenen Zuständigkeiten und Befugnisse. Gesetze und Verordnungen bilden die Grundlage, um Verwaltungsentscheidungen zu treffen und Bürgerinnen und Bürger fundiert zu beraten. Wenn du Spaß daran hast, anderen Mensche Auskünfte zu geben und Rechtsvorschriften anzuwenden, solltest du dir den Beruf des Verwaltungsfachangestellten näher anschauen.

Was macht ein Richter?

Wie lauten noch mal die drei Staatsgewalten? Genau: Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Verwaltung) und Judikative (Gerichtsbarkeit). Und bei der Letztgenannten kommen Richterinnen und Richter ins Spiel: Die rechtsprechende Gewalt wird durch Berufsrichter und durch ehrenamtliche Richter ausgeübt, so heißt es in §1 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG). Richter sprechen also Recht. Doch wer hat in einem Streitfall überhaupt Recht oder Unrecht? In vielen Gerichtsshows und Gerichtsfilmen ist der Gerichtssaal Schauplatz des Geschehens. Doch nicht nur dort spielt sich der Arbeitsalltag von Richtern und Richterinnen ab.

Im Gerichtssaal


Vor Gericht werden Verhandlungen geführt, mit einem Richter als Vorsitzendem. Anders als in Film und Fernsehen werden sie übrigens nicht mit „Euer Ehren“, sondern mit „Herr Vorsitzender“ angeredet. Je nachdem, um was für einen Fall es geht, treffen Kläger und Beklagte mit ihren Anwälten oder Staatsanwalt und Verteidiger aufeinander. Aufgabe des Richters ist es, das Gerichtsverfahren zu führen, den Sachverhalt zu klären, die Wahrheit herauszufinden und am Ende sein Urteil zu verkünden. Dieses kann sehr unterschiedlich ausfallen: Freiheitsstrafe, Geldbuße oder Freispruch.

Im Büro


Das Büro ist für Richterinnen und Richter ein wichtiger Arbeitsort. Dort lesen sie Akten und bereiten sich auf die nächste Verhandlung vor. Je nachdem, um was für einen Fall es sich handelt, gehört zur Vorbereitung auch eine ausführliche Recherche, um sich spezielles Fachwissen anzueignen. Weiterhin zählt zu den Bürotätigkeiten auch, Anträge zu prüfen, abzulehnen oder zu gewähren sowie richterliche Anordnungen zu erlassen. Beispiele für solche Anordnungen sind Durchsuchungen von Wohnungen und Beschlagnahme von Gegenständen. Damit die Polizei in dringenden Fällen sofort handeln kann, haben Richter sogar Bereitschaftsdienst.

In der Lehre


Zu deinen Aufgaben als Richter gehört es auch, Rechtsreferendare zu betreuen und auszubilden, die sich nach ihrem Studium im anschließenden Vorbereitungsdienst befinden. Zudem zählen Richter wie auch Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare zu den Personen, die bei den juristischen Examen als Prüfer fungieren. Als Lehrbeauftragter kannst du zudem an Universitäten unterrichten und Vorlesungen halten.

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Richter / Richterin-Quiz

Besonderheiten

Um Richter oder Richterin werden oder einen anderen klassischen Juristenberuf wie Rechtsanwalt, Staatsanwalt oder Notar ausüben zu können, musst du Volljurist sein. Dies wirst du, wenn du Jura studierst und das zweite Staatsexamen bestehst. Dass es eine juristische Staatsprüfung gibt, ist eigentlich logisch, denn schließlich vertrittst du die Rechtssprechung in einem Staat - und somit will der Staat auch seine angehenden Richter selber prüfen. Allerdings ist Jurastudium nicht gleich Jurastudium: Studierst du nämlich im Bachelor-Master-System und erlangst den Abschluss des Bachelor of Laws (LL.B.) oder des Master of Laws (LL.M.), hast du zwar ein juristisches Diplom in der Tasche, allerdings kannst du mit diesem keinen der genannten klassischen Juristenberufe ausüben.

Deshalb musst du gleich bei deiner Einschreibung als Student darauf achten, auf welchen Abschluss dein rechtswissenschaftliches Studium hinführt. Als Jurist mit einem Bachelor- oder Master-Abschluss kannst bei Unternehmen, Organisationen oder auch in der Politik Arbeit finden. Wenn dich ein Job in der freien Wirtschaft mehr anspricht als ein klassischer Juristenberuf, solltest du dich unbedingt über juristische Bachelor- und Masterstudiengänge informieren. Viele Studiengänge kombinieren Inhalte aus Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften. Auch im Rahmen eines Zweifach- oder Mehrfach-Bachelors kannst du Rechtswissenschaften als Zweit-, Neben- oder Begleitfach studieren und dir juristische Kenntnisse aneignen, die du in deinem späteren Job brauchst. 

Gut zu wissen...

  • Das deutsche Grundgesetz gilt seit 1949.
  • 2018 wurden in Deutschland 5.555.520 Straftaten registriert.
  • Die lebenslange Freiheitsstrafe ist die höchste Strafe.

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