Azubi-Infos: Wie sich die Corona-Krise auf die Ausbildung auswirkt
Du hast bereits deine Ausbildung begonnen oder stehst sogar schon kurz vor deinem Abschluss? Dann
hast du bestimmt viele Fragen, was die Corona-Krise jetzt für deine Ausbildung bedeutet.
Hier kommen die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Corona und Ausbildung.
Meine Berufsschule schließt wieder. Was muss ich jetzt während der Berufsschulzeiten machen?
Der Berufsschulunterricht dient deiner theoretischen Ausbildung. Während einer Schulschließung
müssen deine Lehrer den Unterricht als Fernunterricht organisieren und dir Lernmaterialien zur
Verfügung stellen. Deine Teilnahme am Fernunterricht sowie die Bearbeitung der gestellten Aufgaben
besprichst du am besten mit deinem Ausbilder. In vielen Ausbildungsbetrieben wird es so gehandhabt,
dass du während einer Schulschließung an allen Tagen in den Betrieb kommst und während der
Arbeitszeit am Fernunterricht teilnehmen und deine Berufsschulaufgaben bearbeiten kannst. Es kann
aber auch sein, dass du diese Aufgaben von zuhause aus erledigen musst.
Ich habe Angst, mich auf der Arbeit anzustecken. Was soll ich tun?
Auch wenn du Angst vor einer Infektion hast, darfst du deine Arbeit nicht verweigern. Gleichzeitig
hat dein Ausbildungsbetrieb eine sogenannte Fürsorgepflicht, er muss also die Sicherheit und die
Gesundheit seiner Mitarbeiter und Auszubildenden gewährleisten, z. B. durch erhöhte Hygienemaßnahmen.
Manche Unternehmen haben auch einen Pandemieplan, der im Falle eines Ausbruchs einer Pandemie in
Kraft tritt. Am besten erkundigst du dich bei deinem Ausbilder, welche Schutzmaßnahmen es in deinem
Ausbildungsbetrieb gibt und wie du dich verhalten sollst.
Kann ich Homeoffice machen?
Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken ist eine Empfehlung des Bundesgesundheitsministers. Einen
gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gibt es nicht. Vielmehr hast du als Azubi Anspruch auf
Ausbildung, d. h., dass dir dein Ausbilder bzw. Ausbildungsbeauftragter zur Verfügung steht und
deine betriebliche Ausbildung begleitet. Wenn du im Homeoffice arbeitest, ist diese Begleitung nur
bedingt möglich, weshalb Homeoffice für Azubis grundsätzlich eher keine Option ist. Doch
außergewöhnliche Situationen geben bekanntlich Anlass zu außergewöhnlichen Maßnahmen.
Informiere dich deshalb bei deinem Ausbilder, ob Homeoffice nicht doch möglich ist.
Was passiert, wenn ich in Quarantäne muss?
Eine Quarantäne kann freiwillig oder behördlich angeordnet sein, wenn du z. B. engen Kontakt zu
einer infizierten Person hattest. Die Quarantäne dauert in der Regel 14 Tage, da die Inkubationszeit
2 bis 14 Tage beträgt. Während dieser Zeit wird dein Gesundheitszustand beobachtet und geschaut, ob
du Symptome entwickelst. Während der Quarantäne erhältst du auf jeden Fall weiterhin dein
Azubi-Gehalt. Ist die Quarantäne behördlich angeordnet, kann sich dein Ausbildungsbetrieb deine
Ausbildungsvergütung sogar bei der zuständigen Behörde (z. B. meist ist es das Gesundheitsamt) des
jeweiligen Bundeslandes erstatten lassen. Das Vorgehen bei einer freiwilligen Quarantäne musst du
zuvor mit deinem Ausbilder besprechen, da es hierzu keine gesetzliche Regelung gibt. Tipp: Je
nachdem, was für einen Ausbildungsberuf du erlernst, kannst du deinem Ausbilder anbieten, während
der Quarantäne von zuhause aus zu arbeiten. Alternativ kannst du die Zeit daheim nutzen, um für die
Berufsschule zu lernen.
Achtung: Ist deine Quarantäne durch eine Reise in ein Risikogebiet mit Reisewarnung
selbstverschuldet, hast du keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Prüfungstermine: Wann finden meine Prüfungen statt?
Bei den Prüfungsterminen entscheidet jedes Bundesland selbst über Verschiebungen. Informiere dich
also auf der Webseite deiner Schule und/oder bei der zuständigen
Industrie- und Handelskammer.
Achtung: Deine Ausbildung ist wie ein befristetes Beschäftigungsverhältnis, das mit dem Bestehen der
Prüfung oder zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungszeit endet. Droht dein Ausbildungsvertrag
auszulaufen und du konntest bisher keine Prüfung ablegen, kannst du eine Verlängerung deiner Ausbildung
beantragen. Den Antrag musst du schriftlich bei der zuständigen Stelle, also bei der IHK oder HWK,
stellen. Die Ausbildung dauert dann bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung; maximal wird um ein
Jahr verlängert.
Du hast noch eine Frage zum Thema Ausbildung und Corona? Wir von AUBI-plus sind
weiterhin für dich da. So erreichst du uns: Per WhatsApp unter +49 1523 3623499, per E-Mail an
beratung@aubi-plus.de oder über
Facebook und
Instagram.
Mein Ausbildungsbetrieb schließt. Was bedeutet das für mich?
Dein wichtigstes Recht als Azubi ist das Recht auf Ausbildung. Wenn dein Ausbildungsbetrieb wegen
Corona vorübergehend schließen muss, muss deine Ausbildung also trotzdem weitergehen. Nach § 14
BBiG hat dein Ausbildungsbetrieb die Pflicht, dich auszubilden. Er muss also alle Mittel ausschöpfen,
um deine Ausbildung auch weiterhin zu gewährleisten. Bei Betrieben und Einrichtungen, die vom
Lockdown betroffen sind, ist es eine Möglichkeit, während der Schließung Arbeiten zu erledigen,
die hinter den Kulissen ohne Publikumsverkehr stattfinden. Die Teilnahme an Online-Schulungen ist
eine weitere Option. Gut zu wissen: Auch wenn dich dein Betrieb vorübergehend gar nicht beschäftigen
und ausbilden kann, bekommst du in jedem Fall weiterhin deine Ausbildungsvergütung – für mindestens
sechs Wochen.
Mein Ausbildungsbetrieb meldet Kurzarbeit an. Was bedeutet das für mich?
Auch bei Kurzarbeit gilt: Dein wichtigstes Recht als Azubi ist das Recht auf Ausbildung. Dein
Ausbildungsbetrieb hat also dafür zu sorgen, dass du dein Ausbildungsziel in der dafür vorgegebenen
Zeit erreichen kannst. Von Kurzarbeit sind Auszubildende daher in der Regel nicht betroffen; d. h.
auch bei Kurzarbeit muss dich dein Betrieb weiter voll ausbilden. Dazu kann dein Ausbilder
beispielsweise den betrieblichen Ausbildungsplan umstellen und bestimmte Lerninhalte vorziehen. In
größeren Unternehmen kann das Rotationsverfahren umgestellt werden, sodass du anders als
ursprünglich geplant in einer anderen Abteilung bzw. in einem anderen Unternehmensbereich eingesetzt
wirst. Bei geringer Auftragslage kann es eine weitere Möglichkeit sein, in der Lehrwerkstatt zu
üben oder an Online-Schulungen teilzunehmen. Nur wenn es gar keine andere Möglichkeit mehr gibt,
dich voll auszubilden, kann Kurzarbeit auch für dich als Azubi in Frage kommen. Gut zu wissen:
Trotz Kurzarbeit bekommst du für mindestens sechs Wochen deine volle Ausbildungsvergütung.
Mein Ausbildungsbetrieb muss Insolvenz anmelden. Was bedeutet das für mich?
Eine Insolvenz deines Ausbildungsbetriebes bedeutet nicht sofort das Aus für deine Ausbildung. In
einem ersten Schritt wird ein Insolvenzverwalter eingeschaltet. Dieser ist dann zunächst einmal dein
neuer Ansprechpartner für die Ausbildung. Wird dein Ausbildungsbetrieb von einem anderen Betrieb
übernommen, übernimmt der neue Inhaber dein bisheriges Ausbildungsverhältnis.
Manchmal kann es natürlich auch sein, dass der Betrieb gar nicht weitergeführt werden kann oder nach
einer Übernahme so umstrukturiert wird, dass keine Ausbildung mehr möglich ist. Dann erfolgt eine
fristgerechte Kündigung und du musst tatsächlich einen neuen Ausbildungsplatz finden. Die zuständige
Kammer unterstützt dich dabei. In der Regel wird dir deine bisherige Ausbildungszeit angerechnet,
sodass du nicht noch einmal im ersten Lehrjahr beginnen musst.