Wer kann eine Teilzeitausbildung machen?
Seit dem 01.01.2020 steht die Teilzeitberufsausbildung allen Auszubildenden offen. Das heißt für dich:
Ein „berechtigtes Interesse“, welches du zuvor vorweisen musstest, ist nun nicht mehr relevant,
wenn du Teilzeit beantragen möchtest.
Trotz dieser Änderung kommt die Ausbildung in Teilzeit für bestimmte Personengruppen natürlich mehr
infrage als für andere, zum Beispiel für junge Eltern und Personen, die einen Angehörigen pflegen.
Die Doppelbelastung, die diese Menschen im Betrieb und im privaten Umfeld haben, wird durch die
Teilzeitausbildung reduziert. Auch für Auszubildende, die eine Behinderung, gesundheitliche
Einschränkungen oder Lernbeeinträchtigungen haben, kann eine Ausbildung in Vollzeit zu belastend sein.
Jugendliche, die aus ihrem Heimatland geflüchtet sind, müssen häufig erst noch ihre Deutschkenntnisse
verbessern und nehmen daher an Sprachkursen teil, was sie zeitlich einschränkt. Leistungssportlerinnen
und -sportler, die täglich intensiv trainieren, haben ebenfalls zu wenig Zeit für eine Vollzeitausbildung.
Und zu guter Letzt gibt es auch Menschen, die bereits als Ungelernte arbeiten, um sich und ihre Familie
zu versorgen. Auch diese verfügen nicht über die zeitlichen Ressourcen für eine Ausbildung in Vollzeit.
Kurzum: Wenn du durch deine persönlichen Umstände keine Vollzeitausbildung absolvieren kannst,
aber trotzdem einen qualifizierten Berufsabschluss erwerben möchtest, ist die Ausbildung in
Teilzeit das optimale Modell für dich!