Deine Rechte als Auszubildende(r)
Was darf ich, was muss ich?
Ausbildung gemäß Ausbildungsziel
Für jeden Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsordnung, in der geregelt ist, wie lange Deine Ausbildung dauert und welche Kenntnisse und Fähigkeiten Dir zu vermitteln sind. Neben Deiner Leistungsbereitschaft hat Dein Ausbildungsbetrieb dafür zu sorgen, dass Du das Ausbildungsziel in der dafür vorgegebenen Zeit erreichen kannst. Leistungsbereitschaft meint Dein stetes Bemühen, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen.
Geeignete Ausbilder
Du hast das Recht auf einen qualifizierten Ausbilder, der für Deine Ausbildung zuständig ist.
Ausbildung und Prüfungsmittel
Alle Materialien, die für Deine Ausbildung erforderlich sind, muss Dir Dein Arbeitgeber kostenfrei zur Verfügung stellen, z.B. ein Berichtsheft, Werkzeug, Schreibmaterial, ...
Freistellung für die Berufsschule
Für die Berufsschule und auch damit zusammenhängende Veranstaltungen muss Dich Dein Betrieb freistellen. Als Azubi unter 18 Jahren brauchst Du in zwei Fällen nach der Berufsschule nicht mehr in den Betrieb:
- Du hast einmal in der Woche Berufsschule und der Unterricht dauert länger als 5 Schulstunden (also 5 mal 45 Minuten). An diesem Tag brauchst Du dann nach der Berufsschule nicht mehr im Betrieb erscheinen.
- Du hast Blockunterricht und mindestens 25 Schulstunden (á 45 Minuten), die an fünf Tagen in der Woche stattfinden.
Freistellung für die außerbetriebliche Ausbildung
Für die außerbetriebliche Ausbildung und auch damit zusammenhängende Veranstaltungen muss Dich Dein Betrieb freistellen.
Freistellung für die Prüfungen
Für Deine Prüfungen muss Dich Dein Betrieb anmelden und für die Teilnahme freistellen.
Ausbildungsgerechte und körperlich angemessene Beschäftigung
Das Berufsbildungsgesetz verbietet den Arbeitgebern, Dir Aufgaben zu stellen, die nicht dem Ausbildungszweck dienen, den Auszubildenden sittlich gefährden oder Deine körperliche Leistungsfähigkeit übersteigen. Zudem hast Du ein Arbeitsverweigerungsrecht, wenn die zu erfüllende Aufgabe nicht Deine Ausbildung betrifft. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel: Aufgaben wie den ganzen Tag Kaffee kochen gehören natürlich nicht zu Deinen Aufgaben, wenn es aber jeder Deiner Kollegen tut, bist Du auch mal an der Reihe.
Recht auf Urlaubsgewährung
Du hast das Recht auf einen möglichst zusammenhängenden Urlaub nach Maßgabe der gesetzlichen bzw. tariflichen Bestimmungen. Je nach Deinem Alter ändert sich auch der Urlaubsanspruch: 15 Jahre: mindestens 30 Werktage, 16 Jahre: mindestens 27 Werktage, 17 Jahre: mindestens 25 Werktage, 18 Jahre (und älter): mindestens 24. Der Urlaubsanspruch kann auch in einem Tarifvertrag festgelegt sein.
Recht auf Vergütung
Du hast das Recht auf Zahlung einer angemessenen Vergütung. Diese richtet sich nach dem Ausbildungsberuf und erhöht sich bei fortlaufender Berufsausbildung jährlich. Diese Vergütung muss spätestens an dem letzten Arbeitstag im Monat gezahlt werden.
Zeugnis
Nach Beendigung der Ausbildung besteht für den Arbeitgeber die Pflicht ein Zeugnis auszustellen, welches Angaben über Art, Dauer, Ziel der Ausbildung, erworbene Fähigkeiten und Kenntnisse, sowie fachliche Leistungen und Fähigkeiten enthält.


Mitglieder

maikemichelle (B)
Manuel.Tolksdorf@gmail.com (B)
beeu (B)
Stefi (B)
Anna Schmidtschen (B)
KatrinK (B)
destroymaster (B)
DanielBatorka (B)
Fc_willi (B)
DCvisuell (B)
Ingekeidel (B)
Anna joerling (B)
DominikDuisburg (B)
leopat (S)
Jimmi69 (B)
Elena_Wigge (B)
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BeckCarina (B)
Julian.h (A)
luckys (B)
Yasmin Weidmann (B)
Stefanie_Koch (B)
Ihab (B)
M.Angelrott (B)
Witch-59 (B)












