Deine Pflichten als Auszubildende(r)
Was darf ich, was muss ich?
Ärztliche Untersuchungspflicht
Wenn Du das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, musst Du Dich vor Deiner Ausbildung ärztlich untersuchen lassen und Deinem Arbeitgeber eine Bescheinigung darüber vorlegen. Am Ende des ersten Lehrjahres wirst Du dann erneut untersucht, um zu kontrollieren, ob Deine Ausbildung oder bestimmte Arbeiten Deiner Gesundheit geschadet haben. Auch über diese Untersuchung brauchst Du dann eine ärztliche Bescheinigung. Die zweite Untersuchung sollte nach frühestens neun und spätestens zwölf Monaten erfolgen.
Lernpflicht
Als Azubi musst Du Dich bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die für das Ausbildungsziel erforderlich sind.
Teilnahmepflicht am Berufsschulunterricht
Es besteht für Dich die Pflicht, an Ausbildungsmaßnahmen, wie z. B. Berufsschulunterricht, teilzunehmen, denn hier wird Dir der theoretische Teil Deiner Ausbildung vermittel.
Weisungen befolgen
Den Anweisungen Deiner Ausbilder oder anderer weisungsbefugter Personen musst Du Folge leisten, solange sie im Zusammenhang mit Deiner Ausbildung stehen. Wenn Du also den ganzen Tag putzen, aufräumen oder „Angelegenheiten“ vom Chef (wie das Abholen seiner Kleidung aus der Reinigung) erledigen musst, ist das zu erreichende Ausbildungsziel weit verfehlt.
Einhaltung der Ordnung an deinem Arbeitsplatz
An jedem Arbeitsplatz gelten bestimmte Ordnungsvorschriften, z. B. Kleiderordnung, Sicherheits- oder Unfallverhütungsvorschriften, Bestimmungen zur Schutzbekleidung, Rauchverbot, etc.
Auch wenn Deiner Meinung nach manche davon überflüssig sind: HALTE DICH DARAN!!!
Sorgfaltspflicht
Erledige die Dir aufgetragenen Aufgaben ordentlich und sorgfältig. Auch die Werkzeuge, Maschinen, und sonstige Einrichtungen, z. B. PC, musst Du pfleglich behandeln und darfst sie nur für die Dir übertragenen Tätigkeiten verwenden.
Benachrichtigungspflicht
Bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung, vom Beruf, vom Schulunterricht oder von sonstigen Ausbildungsveranstaltungen musst Du Deinem Ausbilder unter Angabe von Gründen umgehend Nachricht geben und ihm bei Krankheit oder Unfall spätestens am dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung zukommen lassen.
Schweigepflicht
Du bist verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu waren.
Führung eines Ausbildungsnachweises
In Dein Berichtsheft schreibst du, welche Tätigkeiten Du während Deiner Ausbildung ausgeführt hast. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Berichtsheft musst Du zur Abschlussprüfung und in einigen Berufen auch zur Zwischenprüfung vorlegen, um zur Prüfung zugelassen zu werden. TIPP: Führe Dein Berichtsheft REGELMÄßIG und GEWISSENHAFT.
Du musst bei der Abschlussprüfung das vollständig ausgefüllte und von Dir und Deinem Ausbilder unterschriebene Berichtsheft vorlegen, z. B. der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer. Auch bei der Zwischenprüfung ist es in einigen Berufen Pflicht, das Berichtsheft vorzulegen.
Schweigepflicht
Du bist verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu waren.


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