Das Berufsgrundschuljahr (BGJ) ist eine berufsvorbereitende Maßnahme, die sich an junge Menschen richtet.
Jugendliche, die noch keine passende Ausbildung gefunden haben,
können an dieser Maßnahme teilnehmen. Du besuchst eine Berufsschule, an der du ein staatlich anerkanntes
Ausbildungsjahr bzw. berufsvorbereitendes Jahr abschließen kannst.
Um an einem Berufsgrundschuljahr (BGJ) teilzunehmen, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wenn du
alle folgenden Fragen mit „ja“ beantworten kannst, kannst du
diese Maßnahme in Anspruch nehmen:
- Bist du unter 18 Jahre alt?
- Hast du deine Vollzeitschulpflicht (8-10 Jahre) erfüllt?
- Hast du mindestens einen Hauptschulabschluss?
- Hast du bereits ein Berufsvorbereitungsjahr absolviert?
- Bist du bereits an einer beruflichen Schule angemeldet bzw. ist die Anmeldung rechtzeitig verschickt
worden?
Der Vorteil an dem Berufsgrundschuljahr (BGJ) ist, dass es dem ersten Ausbildungsjahr gleichgesetzt ist. Das
heißt für dich, dass du nach dem BGJ bereits in das zweite
Ausbildungsjahr einsteigen kannst. Du besuchst eine Berufsschule in Vollzeit und lernst die
Grundqualifikationen eines bestimmten Berufsbildes kennen. Der
Berufsschulunterricht ist so gestaltet, dass dein Stundenplan sowohl allgemeinbildende Fächer wie Deutsch,
Mathe und Sozialkunde als auch berufsbezogene Fächer wie
Wirtschaft enthält. Dein erlerntes theoretisches Wissen kannst du anschließend in den Betriebspraktika
anwenden und festigen. Neben den gesammelten Grundkenntnissen
sammelst du auch praktische Erfahrungen, die dir bei der Entscheidung für deinen Traumberuf helfen.
Natürlich erhältst du auch bei dem Berufsgrundschuljahr ein Zeugnis. Wenn du in allen Fächern mindestens die
Note 4 erreicht hast und regelmäßig zum Berufsschulunterricht
gegangen bist, bekommst du ein Abschlusszeugnis ausgehändigt. Ist das nicht der Fall und du hast in einem
Fach die Note 5 oder 6 und warst unregelmäßig in der
Berufsschule, wird dir nur das Abgangszeugnis übergeben.